Urteil über das „Skandal Spiel“ TuS 05 Daun gegen TG Konz II

Der Staffelleiter der Rheinlandliga Damen hat wegen des Missbrauchs eines gültigen Spielerpasses gem. § 12 der Rechtsordnung des DHB die TG Konz mit Punktabzug des gewonnenen Rheinlandligaspiels gegen Daun am 8.9.2012 mit Schreiben vom 16.10.2012 bestraft. Außerdem wurde die Spielerin Ulrike Lehnert, die unter dem Namen Julia Bollig am Spiel teilgenommen hatte, mit einer Sperre bis 7.2.2013 bestraft.
 
Der Mannschaftsverantwortliche der TG Konz, Sascha Burg, der laut Bescheid des Staffelleiters diesen Missbrauch des fremden Spielerpasses geduldet hat und dies so im Spielberichtsbogen eintragen haben soll oder die Eintragungen selbst vorgenommen haben soll und die Richtigkeit der Eintragung mit der Unterschrift als Mannschaftsverantwortlicher bestätigte, wurde ebenfalls für den gesamten Handballsport bis einschließlich 7.2.2013 gesperrt.
 
Die Sperren gelten ab sofort. Obwohl der Staffelleiter die TG Konz zur Stellungnahme aufgefordert hatte, lag bis zur Entscheidung des Staffelleiters keine Stellungnahme des Vereins vor. Gegen diesen Bescheid des Staffelleiters ist der Einspruch beim Landesspruchausschuss zulässig, jedoch hat dieser Einspruch keine aufschiebende Wirkung.

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