Regelmäßige Prüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

Daun. Die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind nach dem Waffengesetz in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. Betroffen hiervon sind alle Erlaubnisinhaber, also auch diejenigen, die nur eine „Altwaffe“ in ihrem Besitz haben oder Inhaber des „Kleinen Waffenscheines“. Die Waffenbehörde wird die Regelüberprüfung im Zeitraum August bis Oktober durchführen. Eine gesonderte Mitteilung hierüber ergeht nicht mehr. Die Regelüberprüfung entfällt, wenn die Waffen bzw. die Waffenbesitzkarte umgehend bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingereicht werden. Bei der Regelüberprüfung handelt es sich um eine gebührenpflichtige Amtshandlung, für die von den Erlaubnisinhabern eine Gebühr von 30 € zu entrichten ist. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die Verpflichtung der Erlaubnisinhaber hingewiesen, ihre sichere Waffenaufbewahrung gegenüber der Waffenbehörde nachzuweisen. Weitere Auskünfte erteilt die untere Waffenbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Tel. 06592/933-226 oder -230

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen