Kreistag beschließt Satzungsänderungen

Daun. In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag zwei Satzungsänderungen beschlossen, mit denen der Anspruch auf kostenlose Restmüllsäcke bei neugeborenen Kindern und bei Personen in häuslicher Pflege nunmehr auch satzungsmäßig festgeschrieben wird. Im Einzelnen bedeutet dies: 1. Bei einem neugeborenen Kind besteht ein Anspruch auf  einmalig 15 kostenlose blaue Restmüllsäcke, die innerhalb eines Jahres nach der Geburt gegen Vorlage der Geburtsurkunde bei den Ausgabestellen abgeholt werden können.

Nach Ablauf der Jahresfrist ist der Anspruch verfallen. 2. Bei häuslicher Pflege besteht ein dauernder Anspruch auf kostenlose Restmüllsäcke, deren Anzahl jedoch auf 15 Säcke pro Halbjahr begrenzt ist. Außerdem ist bei erstmaligem Bezug der Säcke eine Bescheinigung oder ähnliches vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es sich um eine häusliche Pflege handelt, mit der auch tatsächlich ein vermehrter Anfall von Restmüll verbunden ist.

Die Restmüllsäcke werden bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel im Bürgerbüro oder im Dienstgebäude des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft in der Freiherr-vom-Stein-Straße 15 a vorgehalten. Aber auch die Verbandsgemeindeverwaltungen in Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Jünkerath geben für diese Fälle kostenlose Restmüllsäcke gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise heraus.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet jedoch alle, die diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, auch nur Gebrauch hiervon zu machen, wenn die zusätzlichen Müllsäcke auch tatsächlich für die genannten Zwecke benötigt werden, denn diese freiwillige Leistung muss aus dem Gebührenhaushalt und damit durch alle Gebührenzahler finanziert werden.
 

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