Körperverletzung im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

Gerolstein. Am 05.08.2017 gegen 17:10 Uhr  gerieten ein 79-jähriger Hauseigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter mit seiner 51-jährigen Mieterin im Rahmen von zunächst verbalen Streitigkeiten über die Anbringung eines Schildes bezüglich der Parkordnung am Anwesen in Streit. Der Streit eskalierte und die beiden Beteiligten veranstalteten ein „Tau-Ziehen“ mit dem Hinweisschild. Der Geschädigten entglitt schließlich das Schild aus den Händen und sie erlitt eine leicht blutende Wunde am Daumen der rechten Hand.  Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

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