JA zur Einbürgerung! – Werden Sie deutsche/r Staatsbürger/in!

Wenn Sie nicht Deutsche oder Deutscher sind, aber im Land-kreis Vulkaneifel ihren Lebensmittelpunkt haben, sich hier zu Hause fühlen, sich in der deutschen Sprache verständigen können und schon einiges über Deutschland wissen – haben Sie dann schon einmal darüber nachgedacht, sich einbürgern zu lassen?

Durch die Einbürgerung geben Sie nicht Ihre persönliche Identi-tät auf, sondern erschließen sich als Deutsche oder Deutscher mit ausländischen Wurzeln neue Chancen innerhalb Deutsch-lands und der Europäischen Union.

People of different ages and nationalities having fun together

Sie können mit gestalten, politisch partizipieren und als gleichberechtigte Staatsbürgerin/ gleichberechtigter Staatsbürger handeln und behandelt werden. Das heißt konkret, Sie haben das Recht auf eine freie Berufs-wahl, das Recht der Gewerbefreiheit, das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands sowie das Recht zu wählen und gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht).

Zahlreiche Zugewanderte im Landkreis Vulkaneifel haben sich bereits einbürgern lassen. Gerne möchten wir auch Sie als neuer deutscher/ Staatsbürger/in in unserem Landkreis begrü-ßen.

Dazu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis besit-zen.

  • Sie müssen seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Sie müssen den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhalts-berechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Ar-beitslosenhilfe II bestreiten können.
  • Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse haben.
  • Sie müssen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschafts-ordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
  • Sie dürfen sich keiner Straftaten schuldig gemacht haben.
  • Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundord-nung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland be-kennen.
  • Sie müssen dazu bereit sein, Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung zu verlieren oder aufzugeben.

Von diesen Voraussetzungen gibt es natürlich auch Ausnahmen. Ein Antrag auf Einbürgerung können AusländerInnen ab einem Alter von 16 Jahren stellen. Bei Kindern können ihre Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen. Möchten Sie wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Ein-bürgerung erfüllen? Haben Sie Interesse an einer Beratung? Wir informieren und beraten Sie gerne persönlich! Natürlich haben wir auch die entsprechenden Formulare vorrätig und füllen gerne mit Ihnen zusammen den Antrag auf Einbürgerung aus (Josef Pütz, Büro 024, Tel: 06952/933-227 oder per E-Mail: jo-sef.puetz@vulkaneifel.de).

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung und zur Initia-tive des rheinlandpfälzischen Familienministeriums unter dem Motto „JA zur Einbürgerung!“ erhalten Sie unter www.einbuergerung.rlp.de

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