Informationen der VG Gerolstein zu der bevorstehenden Fusion mit den Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll – Teil 5 –

Neuwahl des Verbandsgemeinderates und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Sofern der Zusammenschluss der drei Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim um Obere Kyll zum 01.01.2019 gesetzlich geregelt wird, ist im Laufe des nächsten Jahres ein Verbandsgemeinderat für die neue Verbandsgemeinde zu wählen. Der Wahltermin wird wahrscheinlich in der 2. Jahreshälfte 2018 sein. Dem neuen Verbandsgemeinderat werden 40 Mitglieder angehören (bisher VG Gerolstein = 28, VG Hillesheim und Obere Kyll je 24 Mitglieder).

In den Verhandlungsrunden wurde unter den Vertretern der verschiedenen Fraktionen die Frage diskutiert, ob für die erste Wahl des Verbandsgemeinderates „Wahlbereiche“ gebildet werden sollen. Sofern Wahlbereiche (z.B. in den Grenzen der bisherigen Verbandsgemeinden) gebildet werden, können die Parteien und Wählergruppen für die jeweiligen Wahlbereiche unterschiedliche Kandida-tenlisten aufstellen. Die Befürworter der Wahlbereiche sehen darin eine Möglichkeit für eine ausgewogene Vertretung der örtlichen Interessen. Auf der anderen Seite wurde die Meinung vertreten, dass die Bildung von Wahlbereichen eine „trennende Wirkung“ haben kann und für ein „Zusammenwachsen“ der drei Verbandsgemeinen eher hinderlich wäre.

In der Fusionsvereinbarung sprechen sich die drei Vertragspartner für die Bildung von Wahlbereichen aus. Das Land wird gebeten, die gesetzliche Grundlage dafür in das Gesetz, das die Gebietsänderung regeln wird, aufzunehmen. Es bleibt den Parteien und Wählergruppen bei der Vorbereitung der Neuwahl des VG-Rates überlassen, ob sie von der Möglichkeit zur Aufstellung unterschiedlicher Lis-ten Gebrauch machen oder ob sie mit einem einheitlichen Wahlvorschlag zur Wahl des neuen VG-Rates antreten wollen.

Neuwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters für die neue Verbandsgemeinde
Die Amtszeiten der Bürgermeisterinnen und des Bürgermeisters der Verbandsgemeinden Hillesheim, Obere Kyll und Gerolstein enden am 31.12.2017. Dies geschieht unabhängig von einer möglichen Fusion durch Ablauf der Wahlzeiten. Normalerweise hätte in diesem Jahr in den drei Verbandsgemeinden jeweils eine Neuwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters stattfinden müssen.
Wegen der anstehenden Gebietsänderung hat das Land durch eine spezialgesetzliche Regelung allerdings entschieden, dass Neuwahlen der Bürgermeisterinnen bzw. der Bürgermeister in 2017 nicht stattfinden. Für die Übergangszeit vom 01.01.2018 bis zur Wirksamkeit der Fusion bzw. der Amtsübernahme durch die / den bis dahin neugewählte/n Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister wird für die drei Verbandsgemeinden jeweils eine „beauftragte Person“ bestellt, die die Aufgaben der Bürgermeisterinnen / des Bürgermeisters wahrnimmt. Die Bestellung der Beauftragten erfolgt durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel.

Bürgermeister Pauly (VG Gerolstein) weist darauf hin, dass er in den kommenden Wochen die Beschlusslage des Verbandsgemeinderates sowie die vorgesehene Fusionsvereinbarung in allen Gemeinderäten der VG Gerolstein sowie im Stadtrat Gerolstein vorstellen und für eine Zustimmung dieser Gremien zu diesem wichtigen Vorhaben werben werde. Er lädt die Bürgerinnen und Bürger gerne ein, als Zuhörer an der Sitzung in ihrer Gemeinde teilzunehmen. Die Sitzungstermine werden wie üblich im Mitteilungsblatt der VG Gerolstein bekannt gegeben.

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