Informationen der VG Gerolstein zu der bevorstehenden Fusion mit den Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll – Teil 4 –

Matthias Pauly

Finanzen
Bevor nachfolgend die aktuelle Finanzsituation der drei Verbandsgemeinden (VG’s) darstellt und ein Ausblick auf die finanzielle Entwicklungen gewagt wird, eine gute Nachricht vorweg: Das Land Rheinland-Pfalz wird eine freiwillige Fusion mit einer Zuweisung von 4,0 Mio. € fördern.

Außerdem wird vom Land eine bevorzugte Förderung von Investitionsvorhaben der neuen Verbands-gemeinde in Aussicht gestellt. Die finanziellen Rahmenbedingungen in den drei Verbandsgemeinden, die zum 01.01.2019 fusionieren wollen, sind sehr unterschiedlich. Besonders schwierig ist sicherlich die Situation der VG Obere Kyll, die seit vielen Jahren auf sog. „Liquiditätskredite“ angewiesen ist, um ihre laufenden Ausgaben leisten zu können. Ein „Liquiditätskredit“ ist vergleichbar mit dem Überziehungs- oder Dispokredit für Privatpersonen und Firmen. Es ist zu erwarten, dass die Verbandsgemeinde Obere Kyll zum Fusionszeitpunkt Liquiditätsschulden von rd. 11 Mio. Euro hat, während die VG’s Gerolstein und Hillesheim in dieser Hinsicht nicht verschuldet sind.

Über die langfristige Tilgung dieser Liquiditätskredite, die zum Fusionszeitpunkt formal auf die neue Verbandsgemeinde übergehen werden, wurde im Rahmen der Fusionsverhandlungen ausgiebig diskutiert. Letztlich wurde vereinbart, dass die vom Land zugesagte Zuweisung von 4,0 Mio. Euro in voller Höhe zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten eingesetzt werden. Für den gleichen Zweck werden die jährlichen Zuweisungen aus dem sog. „Kommunalen Entschuldungsfonds“ in Höhe von 309.000 Euro verwendet, die der VG Obere Kyll für weitere acht Jahre zugesagt sind. Nach Abzug dieser Landesmittel verbleiben voraussichtlich noch knapp 5 Mio. Euro an Liquiditätskrediten, die in den kommenden Jahren über eine Sonderumlage, die von den Gemeinden der heutigen Verbandsgemeinde Obere Kyll erhoben wird, getilgt werden. Die Gemeinden der heutigen VG’s Gerolstein und Hillesheim werden mit dem Schuldendienst für diese Liquiditätskredite nicht belastet.

Aktuelle und künftige VG-Umlage
Ein wichtiger Gradmesser, mit dem die finanzielle Situation in den VG‘s ausgedrückt und verglichen werden kann, ist der Hebesatz der VG-Umlage. Da eine VG selbst nur über geringe eigene Einnahmen verfügt, müssen die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden einen Teil ihre Steuereinnahmen an die VG abführen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen kann.
Die VG Gerolstein erhebt im laufenden Haushaltsjahr von ihren Gemeinden eine Umlage von 34 % und die Verbandsgemeinde Hillesheim von 37 %; diese Hebesätze sind im Vergleich zu Vorjahren leicht fallend. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll muss hingegen zur Finanzierung ihrer Haushalte seit Jahren eine deutlich höhere Umlage erheben, aktuell 47,25 %.
Mit Blick auf die neue VG ist es natürlich wichtig und interessant, wie sich die VG-Umlage entwickeln wird. Wenn man dazu gedanklich die aktuellen Haushalte der heutigen drei Verbandsgemeinden zusammenführt, wäre für die neue VG ein einheitlicher Umlagesatz von 37,76 % erforderlich. Ein Vergleich mit den aktuellen Umlagesätzen zeigt, dass die Gemeinden der VG Gerolstein deutlich stärker belastet würden (+ 3,76 %), während für die Gemeinden der VG Hillesheim die Mehrbelastung mit 0,76 % moderat wäre. Die Gemeinden der VG Obere Kyll würden dagegen um rd. 9,5 % deutlich entlastet.
Die realen Zahlen machen dieses Rechenmodell etwas anschaulicher. Für die Gemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein würde die Umlageerhöhung eine Mehrbelastung von rd. 630.000 Euro im Jahr bedeuten; davon würde auf die Stadt Gerolstein alleine ein Mehrbetrag von 435.000 Euro entfallen.
Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Hillesheim hätten jährlich rd. 62.000 Euro mehr an Umlagen zu zahlen. Wesentlich verbessern würde sich die Situation für die Gemeinde an der oberen Kyll, die in der Summe rd. 690.000 Euro jährlich einsparen könnten.
Zum stetigen Abbau der Mehrbelastungen, die in besonderer Weise die Gemeinden der VG Gerolstein treffen, wird sich die neue Verbandsgemeinde ein konsequentes Kostensenkungsprogramm auferlegen müssen. Es sind Einsparung bei den laufenden Kosten im Umfang von rd. 1,5 Mio. Euro pro Jahr erforderlich, um den Umlagesatz der neuen Verbandsgemeinde wieder auf das heutige Niveau der VG Gerolstein absenken zu können. Wie verschiedene Untersuchungen belegen, kann diese Kostensenkung zu einem großen Teil durch einen kontinuierlichen Stellenabbau im Verwaltungsbereich realisiert werden. „Fusionsbedingte Kündigungen“ werden dabei nicht erforderlich sein. Der Personalabbau wird in den kommenden Jahren durch das altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeiter/Innen – also „sozialverträglich“ – erfolgen können.
Unabhängig von der von Jahr zu Jahr variablen Höhe des Umlagesatzes machen die vorliegenden Modellrechnungen deutlich, dass die Stadt Gerolstein innerhalb der neuen VGe der größte Umlagenzahler sein wird. Die Stadt Gerolstein wird auf absehbare Zeit aufgrund ihrer hohen eigenen Steuerkraft zu etwa 35 % die neue VG finanzieren. Die Stadt Hillesheim (rd. 9 % Anteil an der künftigen VG-Umlage) und die Gemeinde Jünkerath (rd. 5,5 %) folgen mit großem Abstand.
Als Äquivalent für die finanzielle Belastung, die auf die Stadt Gerolstein zukommen wird, ist eine Stärkung des Verwaltungsstandortes Gerolstein und damit der mittelzentralen Funktion der Stadt Gerolstein zu sehen.

(Fortsetzung folgt nächste Woche)

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