VG Ruwer. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer Bernhard Busch das Ruhegehalt aberkannt. Der Urteilstenor wurde den Beteiligten vorab bekannt gegeben. Das ausführlich begründete Urteil, gegen das Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden kann, wird den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.