Dauner SPD verlangt vom Stadtbürgermeister mehr Transparenz in Sachen „Wiederkehrende Beiträge“

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Dauner Stadtrat Ulrich Domenghino beantragt den Punkt „Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Stadt Daun“ – insbesondere eine Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsanlagen für 5 Jahre, eine Begrenzung des Beitragssatzes je Maßstabseinheit und aussagekräftige transparente Beitragsbescheide vom Dauner Stadtbürgermeister Wolfgang Jenssen.

Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag mit Recht damit, dass bereits bei der Beschlussfassung zur Satzung der „Wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Stadt Daun“ am 06.05.2010 ein Straßenausbauplan bis 2015 für die Abrechnungseinheit Nr. 2 „Daun“ beschlossen worden ist.

Auszug aus der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 06.05.2010:
Man hielt abschließend fest, dass die jährliche Gesamtbelastung des Bürgers im Auge behalten werden müsse, am besten gehe dies durch eine Straßenausbauplanung für die nächsten fünf Jahre. Für die Gesamtheit der beiden großen anstehenden Straßenbaumaßnahmen Bahnhofstraße und St. Laurentiusstraße kann man heute noch nicht genau sagen, wie hoch die Belastung sein wird, da die genaue Anzahl der Maßstabseinheiten noch nicht bekannt ist.
Beschluss: Bis zum Ende diesen Jahres (2010) soll ein Straßenausbauplan bis 2015 erstellt werden, in Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen, den Stadtbeigeordneten und der Verwaltung. Ja-Stimmen: 21(einstimmig).

Mit Hinweis auf die zu diesem Zeitpunkt schon angelaufenen Planungen für den Ausbau der Bahnhofstraße und der Laurentiusstraße wurde die Umsetzung dieses einstimmigen Stadtratsbeschlusses seitens des Stadtbürgermeisters nicht weiter verfolgt. Heute ist der Ausbau der Bahnhofstraße bereits erfolgt, der Ausbau der Laurentiusstraße wird noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

5-Jahresplan

Eine jetzt rechtzeitig aufgestellte Ausbauplanung für die Folgejahre ermöglicht eine fundierte und nicht unter Zeitdruck entstandene Planung, die auch für einen frühzeitigen, günstigen  Ausschreibungstermin und auch wahrscheinlich damit verbundene günstige Ausschreibungs-ergebnisse sinnvoll erscheint. Ein jetzt für 5 Jahre aufgestellter und jährlich fortgeschriebener Ausbauplan würde auch hilfreich sein, die Akzeptanz des Prinzips der „Wiederkehrenden Beiträge“ zu erhöhen. Jeder Beitragspflichtige kann so ersehen, ob und wann „seine Straße“ zum Ausbau ansteht. Außerdem kann mit einer solchen langfristigen Planung die jährliche Gesamtbelastung des Bürgers durch die „Wiederkehrenden Beiträge“ im Auge behalten und gesteuert werden.

Deckelung des Beitragssatzes

Auf Grund der Größenordnung, sprich der Anzahl der Straßen und der damit verbundenen hohen Anzahl der Maßstabseinheiten und auf Grund der Tatsache, dass der Straßenausbau in den Stadtteilen weitestgehend abgeschlossen ist, soll sich der Straßenausbauplan auf die Abrechnungseinheit Nr. 2 „Daun“ beschränken. Legt man zusätzlich vorab für den Beitragssatz je Maßstabseinheit (ME) einen Höchstbetrag fest, begrenzt man also den Beitragssatz je ME auf einen bestimmten Betrag X, legt man somit gleichzeitig den Höchstbetrag des zu zahlenden Beitrages für jeden einzelnen beitragspflichtigen Bürger fest. Da sich eine „Deckelung“ des Beitragssatzes nicht mit dem Beitragsrecht vereinbaren lässt, kann das angestrebte Ziel der Begrenzung der Belastung auf eine bestimmte Höhe – wie mit dem vorgeschlagenen Ausbauplan – nur über das Investitionsverhalten der Stadt erreicht werden.

Für den Beitragsbescheid des Jahres 2011 wurde z.B. ein beitragsfähiger Aufwand von rund 820.000,00 € ermittelt. Der Anteil der Stadt Daun belief sich auf rd. 290.000,00 €, gem. § 5 der Ausbaubeitragssatzung 35 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes. Somit verblieb ein auf die beitragspflichtigen Bürger umzulegender Aufwand von rd. 530.000,00 €. Bei ermittelten rd. 1.400.000 ME macht das einen Beitragssatz von knapp 0,38 € je ME aus. Für ein Grundstück durchschnittlicher Größe von rd. 700 qm wurde somit für 2011 ein zu zahlenden Beitrag in Höhe 266,00 € ermittelt. (Der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber wurde bei diesem Beispiel auf die Einrechnung maßstäblicher Gewichtungen, wie Vollgeschosse, Gewerbezuschlag etc. verzichtet).

Zumutbarer Rahmen

Geht man davon aus, dass mit der Bahnhofstraße und der Laurentiusstraße sicherlich die wohl kostenintensivsten Strassen ausgebaut wurden und vor dem Hintergrund, dass die Straßen innerhalb der Kernstadt Daun nicht so desolat sind, dass gleichzeitig mehrere von ihnen dringend ausgebaut werden müssten, scheint es sinnvoll sich bei der Aufstellung des Ausbauplanes für die Folgejahre an einem nicht zu überschreitenden Höchstbetrag des Beitragssatzes je ME zu orientieren. So könnte man den finanziellen Aufwand aller beitragspflichtigen Bürger in zumutbarem Rahmen halten.

Setzte man sich zum Ziel, dass die jährliche Belastung im Zusammenhang mit den „Wiederkehrenden Beiträgen“ für o.g. Fallbeispiel die 200,00 € Grenze nicht, oder zumindest nicht wesentlich überschreiten solle müsste man festlegen, dass der Beitragssatz je ME 0,30 € im Jahr nicht überschreiten dürfe. Legte man den Beitragssatz auf diese 0,30 € fest, könnte in den Straßenausbau der Kernstadt Daun jährlich rd. 650.000,00 € investiert werden. Gegenrechnung: Beitragsfähiger Aufwand rd. 650.000,00 €, abzüglich Anteil der Stadt Daun in Höhe von 35 v.H., ausmachend rd. 227.500,00 € ergibt einen umzulegenden Aufwand von rd. 422.500,00 €.  Dividiert man diesen durch die ermittelten 1.400.000 ME erhält man einen Beitragssatz von 0,30178 € je ME.

200 Euro sind zumutbar

Die SPD-Fraktion hält eine jährliche Investitionssumme von 650.000,00 € für den innerstädtischen Straßenausbau für mehr als ausreichend und eine jährliche Höchstbelastung der beitragspflichtigen Bürger von rd. 200,00 € in ihrer Beispielrechnung für noch zumutbar. Wohlgemerkt handelt es sich hier um Höchstbeträge, die nicht unbedingt pro Jahr erreicht werden müssen. Wichtig ist uns, dass der Bürger von der Beitragshöhe nicht überrascht wird.

Ein vorab festgelegter jährlicher Höchstbetrag kann in die Finanzplanung eines jeden Bürgers eingeplant werden. Er wird nicht überrascht, er kann nur „gewinnen“, wenn der Höchstbetrag in einem Jahr mal nicht erreicht wird. Wegen der unterschiedlichen Anzahl von Maßstabseinheiten in allen Abrechnungseinheiten macht eine solche Regelung nur in der Abrechnungseinheit Nr. 2 „Daun“ Sinn. Bei in Zukunft anstehenden Ausbaumaßnahmen in den übrigen Abrechnungseinheiten ist aber darauf zu achten, dass die Belastung der Beitragszahler dort in einem Mehrjahresmittel die 0,30 € pro Jahr nicht übersteigt. Läge z.B. der Beitragssatz in einer kleineren Abrechnungseinheit in einem Jahr bei 0,60 € pro Maßstabseinheit, würde im Folgejahr kein weiterer Straßenausbau in der betroffenen Abrechnungseinheit mehr geplant.

Mehr Transparenz

Die SPD-Fraktion möchte anregen, dass die jährlichen Bescheide für den einzelnen Bürger transparenter gestaltet werden und somit mehr Aussagekraft erlangen. Dies kann z.B. schon dadurch geschehen, dass im Bescheid nicht nur der beitragsfähige Aufwand in der Summe erscheint, sondern dass eine detaillierte Aufstellung beigefügt wird, welche konkreten Ausbaumaßnahmen in welcher Größenordnung im Beitragsjahr erfolgt sind.

Die SPD-Fraktion macht den Vorschlag, folgendes zu beschließen:
Bis Ende Oktober diesen Jahres (2013) soll für die Abrechnungseinheit Nr. 2 „Daun“ ein Straßenausbauplan bis 2018 in Abstimmung mit dem Umwelt, Bau- und lanungsausschuss, den Stadtbeigeordneten und der Verwaltung erstellt werden.Dieser Plan soll jährlich fortgeschrieben werden.Der Straßenausbauplan mit den entsprechenden Investitionssummen soll berücksichtigen, dass der jährliche Beitragssatz je Maßstabseinheit im „Bescheid über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages“ die Höhe von 0,30 € nicht überschreitet. Vorhersehbare Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung des Stadtrates. Im Beitragsbescheid sollen alle konkret durchgeführten Ausbaumaßnahmen mit den dazugehörigen Aufwendungen dargestellt werden. Dieser Antrag wird zur Umsetzung und weiteren Bearbeitung in den Umwelt, Bau- und Planungsausschuss der Stadt überwiesen. 
 

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