Calluna-Hotel in Gerolstein: Gebot über 1 Mio. Euro liegt vor, Zuschlag bis 24.11.2016 ausgesetzt

Gerolstein/Daun. Für den Rechtspfleger am Amtsgericht Daun entwickelt sich die Zwangsversteigerung des Calluna-Hotels in Gerolstein zur unendlichen Geschichte. Bei jedem Termin ist es für den Rechtspfleger die Aufgabe, sämtliche zur Versteigerung anstehenden Eigentumsanteile samt Belastungen etc. einzeln vorzulesen. Das ist beim Calluna-Hotel nicht wenig. Hinzu kommen die notwenigen Belehrungen, die Bekanntgabe sämtlicher Nutzungsrechte Dritter etc..

calluna_45_16Beim ersten Termin war das abgegebene Angebot (800.000 Euro) zu niedrig. Beim zweiten Termin gab es überhaupt kein Angebot. Beim dritten Termin am Donnerstag, 10.11.2016 kam tatsächlich ein Angebot aus dem anwesenden Publikum, fast genau so wie von der Eifel-Zeitung in der aktuellen Ausgabe „KW 45“ berichtet. Die anwesende Person, ein Mann mittleren Alters, hat eine Million Euro für die zu versteigernden Anteile am Calluna-Hotel geboten.

Bei der bietenden Person handelte es sich lediglich um einen Bevollmächtigten, der in Konz wohnt. Der eigentliche Bieter soll in Mannheim wohnen. Der anwesende Bevollmächtigte konnte dummerweise die Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswertes (= 214.412,– Euro) nicht vorlegen, was die Sache für den Rechtspfleger nicht einfacher machte. Der Mann hatte keine Unterlagen dabei, die einen Zuschlag des Rechtspflegers für das abgegebenen Gebot rechtfertigen würden. Seitens des Rechtspflegers konnte nur eine befristete Aussetzung des Zuschlags angeboten werden; was normalerweise in solchen Verfahren sehr ungewöhnlich ist.

Nach einer kurzen Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hat der Vertreter der Gläubigerbank der Aussetzung des Zuschlags bis zum 24.11.2016 zugestimmt. Bis zu diesem Termin muss nun der Bieter die Sicherheitsleistung in vollem Umfang dem Gericht überwiesen haben. Gleichzeit kann kein anderer Bieter mehr ein Angebot abgeben.

Sollte die Sicherheitsleistung nicht fristgerecht beim Amtsgericht eingehen, werden die Uhren wieder auf „NULL“ gestellt und ein nächster Versteigerungstermin anberaumt. Oder es gibt ein anderer Bieter ein Angebot direkt an die Gläubigerbank ab, das höher ist, als das Angebot, das dem Gericht gerade vorliegt. Dann könnte die Gläubigerbank die Aussetzung beim Gericht vorzeitig annullieren und das Geschäft mit dem Höherbietenden abschließen. Damit ist eher nicht zu rechnen. Bei dem Geschäftsmodell, das künftig im Calluna praktiziert werden könnte, wird überall viel Geld verdient – viel mehr als mit einer Seniorenresidenz. Ob allerdings dieses Geschäftsmodell auch den Anliegern gefallen würde, kann man bezweifeln.

Falls es so kommen sollte wie befürchtet, dann werden sich all diejenigen Herrschaften fragen müssen: weshalb wurde der Nutzungsänderung zu einer Senioreneinrichtung mit betreutem Wohnen nicht zugestimmt. Dann könnte eine Person wieder in den Vordergrund rücken, die augenscheinlich nichts mit der Versteigerung zu tun haben will. Aber wie heißt es so schön: „Getroffene Hunde bellen“ – Wer sich angegriffen fühlt, verteidigt sich. Und wenn sich jemand ungewöhnlich heftig gegen Kritik zur Wehr setzt, dann war die Kritik oft berechtigt.

EAZ-Meinung:

Wer 1 Million Euro für eine Immobilie ausgibt, der sollte zumindest die gesetzlichen Vorschriften beim Bieterverfahren einer Zwangsversteigerung kennen. Außergewöhnlich ist sicherlich auch die Tatsache, dass die Identität des tatsächlichen Bieters nur über ein nichtssagendes Schriftstück vorliegt, das in keinem Zusammenhang zu der Immobile steht, sondern lediglich eine Unterschrift auf dem Papier bestätigt. Was genau dahinter steckt, lässt sich nur erahnen. Alles deutet darauf hin, dass wir heute nicht zum letzten Mal über das Hotel Calluna berichtet haben.

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