Bundesministerium für Gesundheit und Pflegestützpunkte informieren über Änderungen

Vulkaneifel.  Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegebedürftige von Pflegestufen in neue Pflegegrade  übergeleitet. Viele Pflegebedürftige erhalten dadurch deutlich verbesserte Leistungen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen sogenannten Pflegeleistungs-Helfer installiert, mit dem sich Pflegebedürftige und Angehörige auf der Internetseite des Bundesministeriums darüber informieren können, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen  verändern. (www.pflegeleistungs-helfer.de)

Über einen strukturierten Fragekatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können.

Die Pflegestützpunkte Daun-Kelberg (Tel.: 0 65 92 – 98 48 777 oder 98 48 778) und Gerolstein (Tel.: 0 65 91 – 94 94 082 oder 98 37 946) bieten weiterhin trägerneutrale, kostenlose und individuelle Beratungen an.

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