Unzulässige Spendensammlungen beim Vertrieb von Kunstdruckkarten behinderter Maler in Mainz – ADD bittet um Mitteilung

BehindertenmalereiTrier/Rheinland-Pfalz. Trotz Zusicherung, dass durch die Vertriebs-GmbH Kistler Behinderten-Kunstmalerei-Verlag mit Sitz in Kamp-Linthofen/Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz keine Sammlungstätigkeiten erfolgen, wurde aktuell in Mainz bei Haustürgeschäften neben dem Angebot Kunstdruckkarten zu kaufen zu Geldspenden aufgerufen. Da es sich bei der Vertriebs-GmbH Kistler nach eigenen Aussagen um ein Wirtschaftsunternehmen, mitnichten um eine gemeinnützige GmbH, handelt und der Erwerb sowie die Weiterveräußerung der Kunstbilddrucke ausschließlich zu wirtschaftlichen Zwecken erfolgt, ist die Verwendung dieser eingesammelten Spendengelder in Mainz für karitative Zwecke erheblich in Zweifel zu ziehen.

Zudem liegt keine Sammlungserlaubnis für diese Geldspendensammlungen „an der Haustüre“ für Rheinland-Pfalz vor. Die ADD bittet daher aus aktuellem Anlass um sofortige Mitteilung, wenn beim Vertrieb von Kunstdruckkarten der Vertriebs-GmbH Kistler Behinderten-Kunstmalerei-Verlag in Rheinland-Pfalz der Eindruck eines Spendenaufrufs vermittelt oder beim Vertrieb durch die Handelsvertreter auch Geldspenden eingeworben werden.

Hinweis:

Es bedarf einer Sammlungserlaubnis in Rheinland-Pfalz, wenn die Spendensammlungen durch das direkte Ansprechen potenzieller Spender – etwa an der Haustüre oder an einem INFO-Stand – erfolgen. Sammlungsbehörden in Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie die ADD für überregionale Sammlungen.

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