Zweckverband A.R.T. zieht Bilanz

Region/Trier. Zum Beginn dieses Jahres übertrugen die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.). In der Sitzung der Verbandsversammlung des A.R.T. wurden die Ergebnisse der Bewertungen, welche im Zuge der Erweiterung des Zweckverbandes durchgeführt wurden, vorgestellt. In den letzten Monaten wurde gemessen, gewogen, gezählt und vor allem gerechnet. Probleme wurden benannt, erörtert und Lösungen erarbeitet. Das Resultat? Aufgrund von geerbten Verpflichtungen und jüngsten finanz- und abfallwirtschaftlichen Entwicklungen wird es voraussichtlich unumgänglich sein, in naher Zukunft die Abfallgebühren in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel zu erhöhen. Die hierfür verantwortlichen Bilanzpositionen lassen sich grundsätzlich in vergangenheitsbezogene Aufwendungen für Deponien und Kostensteigerungen im Tagesgeschäft unterscheiden.

Die Eigenkapitaldecke der beiden oben genannten Landkreise wird absehbar nicht ausreichen, um die gestiegenen Kosten ohne Gebührenerhöhung auszugleichen.

Kosten
für die Deponienachsorge

Mit dem Beitritt der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel wurde dem A.R.T. zum 01.01.2016 neben dem abfallwirtschaftlichen Tagesgeschäft auch die Zuständigkeit für die Deponien übertragen. Der A.R.T. ist seitdem für insgesamt 18 Deponien in der Region Trier verantwortlich. Um langfristig sicherzustellen, dass alle Deponien nach denselben Qualitätsmaßstäben saniert beziehungsweise bewirtschaftet werden und insbesondere von den Altdeponien keine Gefahren für Mensch, Natur und Umwelt ausgehen, beauftragte der A.R.T. einen unabhängigen Gutachter mit einer einheitlichen Risikobewertung aller Deponien im Verbandsgebiet. Grundlagen dieser Begutachtung waren die Erstellung eines Inventar-Katasters der Deponien, die genaue Bestimmung der Deponieflächen, die Prüfung der langfristige Sicherstellung der Sickerwasserreinigung, die Ermittlung der Betriebskosten sowie die Vereinheitlichung der Nachsorgezeiträume entsprechend der Gesetzeslage.

Die Ergebnisse dieser Bewertung zeigen, dass insbesondere für die Deponie Saarburg (Landkreis Trier-Saarburg), die Deponien Sehlem und Morbach (beide Landkreis Bernkastel-Wittlich), die Zentraldeponie Plütscheid (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm) sowie die Deponien Dohm-Lammersdorf und Jünkerath (beide Landkreis Vulkaneifel) noch Rückstellungsbedarf besteht. Zur Sicherung des Schutzes von Mensch, Natur und Umwelt für die kommenden 50 Jahre – dieses Zeitraums bedarf es nach heutigen Erkenntnissen für die Stilllegung und Nachsorge von Deponien – wurde für die 18 Deponien zum 31.12.2015 ein Bedarf von insgesamt 136 Mio. Euro ermittelt. Der größte Teil dieses Betrages, ca. 122 Mio. Euro, wurde von den einzelnen Verbandsmitgliedern bereits über die Gebühren der vergangenen Jahre erwirtschaftet. Insgesamt fehlen demnach noch ca. 14 Mio. Euro, die im Laufe der nächsten zehn Jahre – also spätestens bis Ende des Jahres 2025, wenn die bislang noch getrennten Gebührenhaushalte der Verbandsmitglieder zusammengelegt werden – zurückgestellt werden müssen.

Probleme mit Strafzinsen

Neben der Erwirtschaftung der für die Deponienachsorge benötigten 136 Mio. Euro muss auch die Kaufkraft dieses Betrages für den gesamten Verpflichtungszeitraum von ca. 50 Jahren sichergestellt werden. Hauptaufgabe ist hierbei, ein Gleichgewicht zwischen Kostensteigerung (Inflation) und Zinsertrag zu gewährleisten. Aufgrund der aktuellen finanzwirtschaftlichen Entwicklungen, nach denen derzeit keine Zinserträge generiert, sondern Negativzinsen auf Finanzanlagen gezahlt werden müssen, wurde ermittelt, welcher Mehrbetrag benötigt wird, um die Kaufkraft der Rückstellungen auch ohne Zinseinnahmen über die nächsten 50 Jahre hinweg zu erhalten. Dabei wurde allein für das Jahr 2016 ein Zuführungsbedarf von 7,3 Mio. Euro errechnet. Dieser Betrag ist ebenfalls erforderlich, um der Verantwortung für das Erbe der Altdeponien besonders in Zukunft gerecht zu werden.

Steigende
Entsorgungskosten

Auch im abfallwirtschaftlichen Tagesgeschäft zeichnet sich ein besorgniserregender Trend bei der Bezahlung für die Abfallverbrennung ab (der A.R.T. berichtete). So steigen – den jüngsten Ausschreibungsergebnissen zufolge – die Entsorgungskosten, die der A.R.T. für die ihm überlassenen Abfälle zu tragen hat, rasant an. Die Zuzahlung für hausmüllstämmige Brennstoffe wie Holz oder Ersatzbrennstoffe, wie sie in der Mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) Mertesdorf aus den eingesammelten Restabfällen produziert werden, beträgt fast 8 Mio. Euro pro Jahr, was einer Kostensteigerung von 125 % entspricht. Hinzu kommen gestiegene Kosten beispielsweise im Bereich der Sperrabfall- oder der Problemabfallentsorgung.

Recycling muss auch im Abfallgemisch stattfinden

Um diesen Kostensteigerungen nicht schonungslos ausgeliefert zu sein, hat der A.R.T. in weiser Voraussicht bereits vor drei Jahren in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union nach Lösungen gesucht, wie die Recyclingrate von verwertbaren Stoffen aus Hausabfall nach der Trocknung gesteigert werden kann. Ziel ist es dabei, die Mengen, die in thermischen Abfallbehandlungsanlagen verbrannt werden müssen, zu reduzieren. Derzeit arbeitet der A.R.T. mit Hochdruck an der Umsetzung neuer Konzepte, welche die Funktionsweise der MBT dahingehend optimieren, dass weitere Teilströme aus dem getrockneten Siedlungsabfall aussortiert und einer kostengünstigen Verwertung zugeführt werden können. Bis die Weiterentwicklung der MBT abgeschlossen ist, müssen die gestiegenen Zuzahlungspreise für Entsorgung jedoch bezahlt werden.

Asymmetrische Verteilung von Chancen und Risiken

Neben der drastischen Steigerung der Entsorgungskosten wirken sich weitere aktuelle Entwicklungen auf die gegenwarts- und zukunftsbezogenen Bilanzkosten des A.R.T. aus. Der Rechtsstreit um die Papiervermarktung, die Entsorgungsengpässe der als gefährliche Abfälle kategorisierten (Hexabromcyclododecan (HBCD)-haltige) Dämmstoffe, das Urteil zur fehlenden Überlassungspflicht von Krankenhaus- und Gewerbeabfällen sowie die gesteigerten Anforderungen an die Bioabfallverwertung (der A.R.T. berichtete) werden den Gebührenhaushalt in den nächsten Jahren absehbar mit weiteren hohen Einbußen bzw. Forderungen belasten.

Fairness, Nachhaltigkeit, Bürgerfreundlichkeit

„Wir haben in den letzten Monaten jeden Stein umgedreht, um genau zu prüfen, wo wir stehen. Sinn dieser Bewertung war, Erkenntnisse zu gewinnen und Probleme herauszuarbeiten, um Lösungen zu finden“, erklärt A.R.T.-Verbandsdirektor Max Monzel. „Die Abhängigkeit von den Verbrennungspreisen muss reduziert und Baumaßnahmen müssen vorgezogen werden.“ Doch all diese Lösungsansätze können die Anpassung der Gebühren nicht verhindern. „Die bevorstehende, notwendige Erhöhung der Gebühren erfolgt ausschließlich, um den übernommenen Verpflichtungen der langfristigen Deponienachsorge gerecht zu werden, der Verantwortung für den Schutz von Mensch, Natur und Umwelt nachzukommen und gleichzeitig die Entsorgungssicherheit auch unter erschwerten Bedingungen zu gewährleisten“, erläutert A.R.T.-Verbandsvorsteher Landrat Gregor Eibes. Für den A.R.T. ist es jedoch nach wir vor die oberste Priorität, faire, an der Nachhaltigkeit orientierte Abfallgebühren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu kalkulieren.

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