Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 53-jährigen ehem. Krankenpfleger wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen

Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 53 Jahre alten ehemaligen Krankenpfleger einer Klinik in Trier Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen und weiterer Straftatbestände erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in drei Fällen als Krankenpfleger im Nachtdienst Patientinnen, die notfallmäßig in das Krankenhaus eingeliefert worden waren und für deren pflegerische Behandlung er zuständig war, sexuell missbraucht zu haben. Er ist nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hinreichend verdächtig, in den genannten Fällen jeweils in der Annahme, die Patientinnen schliefen, sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen haben. Die Taten sollen sich ereignet haben, als die Patientinnen, die zum Teil aus medizinischen Gründen medikamentös sediert waren, zu Behandlungszwecken auf einer Liege bzw. in einem Krankenbett liegend in einem Behandlungsraum untergebracht waren.

Zu den Vorfällen soll es im Oktober 2015 und im Januar 2016 gekommen sein. Ein weiterer Vorfall soll sich bereits im Jahr 2007 ereignet haben. Das Ermittlungsverfahren war eingeleitet worden, nachdem die betroffenen Patientinnen jeweils Anzeige erstattet hatten. Der Angeschuldigte hat die ihm vorgeworfenen Taten zum Teil bestritten und zum Teil von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft jedoch einen hinreichenden Tatverdacht für gegeben.

Wegen der Tat aus dem Jahr 2007 hatte die Staatsanwaltschaft Trier bereits im Jahr 2007 ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten eingeleitet. Das Verfahren musste damals mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden, da die betroffene Patientin noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens verstarb und ihre Angaben daher nicht überprüft werden konnten. Im Hinblick auf die gleichgelagerten neuen Tatvorwürfe wurden die Ermittlungen insoweit jedoch wieder aufgenommen. Der Angeschuldigte ist inzwischen nicht mehr in der Klinik tätig. Ihm wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt.

Die Anklage ist zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Ein etwaiger Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.

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