Rentner wollte Lebensgefährtin mit Fleischklopfer umbringen

Trier. Am 15.08.2017, um 09:00 Uhr, beginnt an der 1. Große Strafkammer am Landgericht Trier der Prozess gegen einen Rentner wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der 68 Jahre alte, zuletzt im Landkreis Bernkastel-Kues wohnende Angeklagte soll im Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit infolge von Alkoholkonsum am 11.02.2017 seine Lebensgefährtin im Verlauf eines Streits zunächst gewürgt und dann mit einem Fleischklopfer in Tötungsabsicht auf den Kopf geschlagen haben. Dabei soll er geschrien haben „Jetzt bring ich dich um“.

Der Geschädigten gelang es, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, woraufhin der Angeklagte die Polizei verständigte. Der Angeklagte war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert. Er wies nach einer um 21.10 Uhr entnommenen Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 2,03 Promille auf.

Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und bereits mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft. Er befindet sich nach seiner vorläufigen Festnahme am Tattag seit dem 12.02.2017 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die geschilderte Tat ist als gefährliche Körperverletzung und Bedrohung angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt angenommen hat (§ 24 StGB).

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