Rechtsanwalt wegen Unterschlagung vor Gericht

Trier. Vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Trier muss sich seit 3. August ein bekannter Trierer Rechtsanwalt verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2010 bis Februar 2011 in vier Fällen im Rahmen der Mandatierung zur Eintreibung einer Forderung einen Betrag über insgesamt 13.450,00 Euro auf einem Geschäftskonto vereinnahmt zu haben, dass auf Kreditbasis geführt wurde. Die eingegangenen Gelder sollen nicht weitergeleitet worden sein. Der nächste Termin ist am 15.08. um 09:00 Uhr.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte im Zeitraum vom 10.08.2010 bis zum 22.11.2011 darüber hinaus in drei Strafverfahren, in denen er jeweils als Pflichtverteidiger beigeordnet war, die Festsetzung seiner Vergütung gegenüber dem Gericht beantragt haben und dabei jeweils versichert haben, dass Vorschüsse oder sonstige Zahlungen nicht geleistet worden seien, wobei ihm bewusst war, dass dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Vielmehr sollen bereits Vorschusszahlungen im Vorfeld erfolgt sein. Im Vertrauen auf die fehlende Vorschusszahlung soll der jeweils beantragte Betrag durch das Gericht festgesetzt und dem Angeklagten ausgezahlt worden sein.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, in zwei Fällen im Zeitraum Sommer 2013 bis Februar 2015 jeweils von einem Mandanten die Zahlung eines Gebührenvorschusses gefordert zu haben, obwohl er diesem als Pflichtverteidiger beigeordnet war und ihm daher bewusst war, dass dies laut Gesetz nicht erlaubt ist. Auf die Aufforderung hin, soll einmal ein Betrag über 400,00 Euro gezahlt worden sein.

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