Kinderschänder muss 40 Monate ins Gefängnis

Trier. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat am 02.02.2015 einen 59 Jahre alten Angeklagten aus dem Raum Bitburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 21 Fällen zur einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Dem 59-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen Ende 2011 und dem 06.08.2014 in einer Sauna im Bereich Bitburg und an anderen Orten in insgesamt 22 Fällen an einem unter 14-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben bzw. von dem Mädchen an sich vorgenommen lassen zu haben. Teilweise soll das Mädchen auf Veranlassung des Angeklagten auch sexuelle Handlungen an sich selbst oder an Dritten vorgenommen haben.

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