Gemeinsame Kommunion für katholische und evangelische Eheleute

Bischof Ackermann befürwortet Orientierungshilfe

Trier/Saarbrücken/Koblenz. Wie können konfessionsverbindende Ehepaare gemeinsam Eucharistie feiern? Diese Frage hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) bei ihrer Frühjahrsvollversammlung 2018 diskutiert. In der Folge gab es die Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“, deren Annahme und Anwendung in der Verantwortung des jeweiligen Ortsbischofs liegt. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Orientierungshilfe zunächst mit den Räten und Gremien im Bistum diskutiert.

In einem Schreiben an Seelsorgerinnen und Seelsorger hat er die Orientierungshilfe nun zur Anwendung empfohlen und Hinweise gegeben, wie sie im Bistum Trier umgesetzt werden soll. Bisher konnten konfessionsverbindende Ehepaare – also Paare, bei denen ein Partner der katholischen und der/die Andere einer anderen christlichen Kirche angehört, – in der Regel nicht gemeinsam an der Eucharistie teilnehmen. Das ist unter den Voraussetzungen, die in der Orientierungshilfe beschrieben werden, jetzt möglich.

Das Papier beinhaltet neben einführenden Gedanken zur Ökumene Kriterien zur Entscheidungsfindung, an denen sich konfessionsverbindende Paare bei ihrer Entscheidung, gemeinsam an der Eucharistie teilzunehmen, orientieren können. Allerdings stellen diese weder ein Gesetz dar, noch bieten sie detaillierte Antworten für alle auftretenden Einzelsituationen, schreibt Bischof Ackermann. Der Trierer Weihbischof Franz Josef Gebert, Vorsitzender der Ökumene-Kommission im Bistum Trier, präzisiert: „Seelsorger sollen nicht zu Richtern gemacht werden.

Es geht nicht darum, dass beispielsweise ein Pfarrer selbst zu einem Urteil kommt. Es geht darum zu helfen, Menschen Sicherheit zu geben, selbst zu einer Entscheidung aus ehrlichem Herzen heraus zu kommen.“ Vielen Gläubigen sei die Teilnahme des – konfessionsverschiedenen – Ehegatten an der Eucharistie ein ernsthaftes Anliegen: „Wenn zwei Getaufte eine Ehe eingehen, wird ein Sakrament wirksam; dadurch entsteht eine tiefe Verbundenheit“, erklärt Gebert. „Die Trennung im Moment der Kommunion wird oft als echter Mangel angesehen.

Wesentlich für eine gemeinsame Kommunion ist, dass der Partner oder die Partnerin glauben, dass Jesus wirklich gegenwärtig ist.“ Entscheidend sei die Frage, wie der gemeinsame Kommunionempfang die Verbindung zu Jesus Christus vertiefen, und die Gemeinschaft in der Familie festigen könne, heißt es in Nummer 32 der Orientierungshilfe. Denn echter Ökumenismus sei nur durch die Hinwendung zu Gott und das innere Gespräch mit ihm möglich. Somit diene die Schrift der „Freiheit des Gewissens, der Verantwortung des Glaubens und dem Frieden der Kirche“, so ein Auszug aus Nummer 54 der Handreichung.

Ackermann erinnert in seinem Schreiben daran, dass das zweite Vatikanische Konzil die Gemeinschaft von Ehe und Familie als „eine Art Hauskirche“ bezeichnet habe; und ergänzt: „Keine Kirche kann aber ohne Eucharistie sein.“  Gemeinsam mit dem Pastoralrat empfiehlt Ackermann den katholischen Gläubigen im Bistum Trier, die Veröffentlichung der Schrift zum Anlass zu nehmen, sich mit dem eigenen Eucharistieverständnis auseinanderzusetzen und sich konkret zu fragen: „Wie steht es bei mir persönlich um den Glauben an die Gegenwart Christi in der Eucharistie?“

Die Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ sowie das Schreiben des Bischofs ist auf der Homepage https://www.bistum-trier.de/bischof/orientierung/ zu finden. Weitere Informationen gibt es im Arbeitsbereich Verkündigung und Ökumene des Bischöflichen Generalvikariats per E-Mail an oekumene@bistum-trier.de oder unter Tel.: 0651-7105-509.

 

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