Fünf Jahre Gefängnis für gesetzlichen Betreuer

Trier. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 03.02.2015 einen 40-Jährigen Angeklagten wegen Untreue in 137 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wird es darüber hinaus für immer untersagt, den Beruf eines gesetzlichen Betreuers auszuüben. Der Angeklagte war in ca. 85 Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Trier als Berufsbetreuer bestellt. Zudem war er auch von anderen Amtsgerichten zum Berufsbetreuer bestellt worden. Seit 2007 hat er hilfsbedürftige Menschen, die er betreuen sollte, um ihr Hab und Gut betrogen. Hierfür soll er von Bankkonten der von ihm Betreuten Geld abgehoben, Vermögensgegenstände der Betreuten unter Wert verkauft sowie Barauszahlungen an Betreute vorgetäuscht und die Beträge für sich vereinnahmt haben. Insgesamt soll er in 137 Fällen zum Nachteil von 12 Betreuten Gesamtschaden von 174.565 Euro verursacht haben.

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