28-Jähriger aus Wittlich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Trier/Wittlich. Am Dienstag, dem 30.08.2016, kommt es vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Trier zu einem Prozess wegen  gefährliche Körperverletzung. Dem 28-jährigen Angeklagten aus Wittlich wird vorgeworfen, am 5. März 2016, im Zuge heftiger ehelicher Streitigkeiten seine Ehefrau, mit der er ein nur wenige Wochen zuvor geborenes Kind hat, in Tötungsabsicht zunächst gewürgt und schließlich mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen zu haben. Dabei soll er der Frau eine tiefe Schnittwunde im vorderen Halsbereich zugefügt haben, die objektiv und auch aus seiner Sicht ausreichend war, den Tod herbeizuführen.

Zunächst soll der Angeklagte sodann die Wohnung verlassen haben, jedoch bereits kurze Zeit später durch die Absetzung eines Notrufs die Rettung seiner Frau initiiert haben. So konnte die Frau rechtzeitig zu einer rettenden Notoperation ins Krankenhaus gebracht werden.

In dem Glauben, seine Frau umgebracht zu haben, soll der Angeklagte später mit seinem PKW geflüchtet sein. Auf der Molesbachtalbrücke soll er sodann versucht haben, mit seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit die Leitplanke zu durchbrechen, um sich selbst in den Tod zu stürzen, was ihm jedoch nicht gelang. Auch der Versuch, über das Brückengeländer an die Brüstung zu klettern, um von dort aus in den Tod zu springen, misslang.

Der Angeklagte wurde schließlich durch Kräfte der Polizeiinspektion Schweich überwältigt und vorläufig festgenommen. Seitdem befindet sich der noch nicht vorbestrafte Angeklagte in Untersuchungshaft.  Die Tat ist nur als gefährliche Körperverletzung angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt angenommen hat (§ 24 StGB).

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