Telefonrechung – bei Mahnung bleiben Call-by-Call-Gespräche unberücksichtigt – Inkassokosten drohen

Etliche Haushalte, die mit verschiedenen Telekommunikationsanbietern telefonieren (Call-by-Call), erhalten derzeit Mahnungen über nicht bezahlte Telefonkosten. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück. Während die angemahnten Telefonkosten bis zu 3 Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 20 und 30 Euro. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie gegebenenfalls bereits verjährt ist.

Die Call-by-Call-Anrufe werden in der monatlichen Telefonrechnung unter der Position „Beträge“ anderer Anbieter abgerechnet. Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung. Darauf erscheint dann aber nur noch die T-Com-Forderung und nicht mehr die Beträge der anderen Anbieter. Wer das übersieht und nur den Mahnbetrag zahlt, begleicht nicht die Kosten der Drittanbieter und gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der ursprünglichen T-Com-Rechnung automatisch in Verzug.

Im Falle von Zahlungsverzug kann, auch wenn vorher keine weitere Mahnung erfolgt ist, ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt beauftragt werden, um die Forderungen einzutreiben. Somit können entsprechende Mahn- oder Inkassokosten entstehen.

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale, eine Mahnung mit der ursprünglichen Rechnung zu vergleichen und den vollständigen Rechnungsbetrag zu überweisen. Forderungen aus dem Jahr 2007 oder früher sind verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden. Werden Telefonkosten aus dem Jahr 2008 und später angemahnt, sollte man sich von der Firma die Richtigkeit der Forderung nachweisen lassen und die Beträge mit der ursprünglichen Telefonrechnung vergleichen. Anhand der Kontoauszüge kann man überprüfen, ob der komplette Rechnungsbetrag oder nur ein verringerter Mahnbetrag bezahlt wurde.

Fragen rund um die Telefonrechnung und andere Probleme aus dem Bereich der Telekommunikation beantwortet die Beraterin der Verbraucherzentrale immer montags in Cochem in der Brückenstr. 2, in der Zeit von 10 bis 15 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Beratung ist kostenpflichtig.
Telefonisch erreichbar ist die Beratungsstelle immer montags 10 bis 15 Uhr unter 02671 / 605784.
 

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