Stallpflicht für Geflügel ist beendet

Region. Auf Grund der Risikoeinschätzung zum jetzigen Zeitpunkt wird die Aufstallpflicht für Geflügel nicht verlängert. „Da insgesamt eine Verbesserung der Situation der Aviären Influenza zu beobachten ist, besteht von Seiten des MUEEF gegen die Aufhebung der Aufstallungs-Anordnungen bzw. das „Nicht-Verlängern“ der Aufstallungs-Anordnungen nach entsprechender Risikobewertung zum 31.03.2017 keine Bedenken, sofern Biosicherheitsmaßnahmen auf höchstem Niveau eingehalten werden.

Ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände bleibt, darum ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen von sehr großer Bedeutung.“

Konkret werden u.a. folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen, auch in Kleinhaltungen, zoologischen Gärten, Tierparks und -heimen, einschließlich Schuh- und Kleidungswechsel, Desinfektionsmaßnahmen
  • Personen, die Geflügelhaltungen aufsuchen, sollten andere Geflügelhaltungen in den folgenden
    72 Stunden nicht betreten
  • Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Geräten und Fahrzeugen durch Geflügelhaltungen
  • Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das unerlässliche Maß
  • Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
  • Vogel-Ausstellungen jeder Art sollten bis auf Weiteres unterbleiben
  • Meldung verendeter in Gebieten mit gehäuften Wildvogel-Totfunden an die zuständige Veterinärbehörde
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
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