Verbesserte Konditionen im Wohneigentumsprogramm

Rheinland-Pfalz. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Konditionen in der Wohneigentumsförderung deutlich verbessert. Neben einer Zinsverbilligung und der Einführung eines Tilgungszuschusses werden die Darlehenshöchstbeträge angehoben. Die Zinsen des ISB-Darlehens Wohneigentum werden durch das Land Rheinland-Pfalz um einen Prozentpunkt verbilligt. Dadurch reduzieren sich die Zinsen per 11.09.2017 auf:

0,60 % p. a. Zinsfestschreibung
10 Jahre

1,00 % p. a. Zinsfestschreibung
15 Jahre

1,20 % p. a. Zinsfestschreibung
20 Jahre

1,40 % p. a. Zinsfestschreibung bis zur Vollrückzahlung (ca. 30 Jahre)

Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages

Anhebung der Darlehenshöchstbeträge auf:
Fördermietenstufe 1-2:
EUR 135.000*

Fördermietenstufe 3-4:
EUR 160.000*

Fördermietenstufe 5-6:
EUR 175.000*

* Erhöhung der jeweiligen Darlehenshöchstbeträge für kinderreiche Familien (mindestens 3 Kinder) für das 3. Kind und für jedes weitere Kind um 10 %.

Die Zinsen des ISB-Darlehens Modernisierung selbst genutzter Wohnraum und der Darlehenshöchstbetrag bleiben unverändert:
0,60 % p. a. Zinsfestschreibung
10 Jahre

1,00 % p. a. Zinsfestschreibung
15 Jahre

1,20 % p. a. Zinsfestschreibung
20 Jahre

Darlehenshöchstbetrag 60.000 €

Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % des Darlehensbetrages (einkommensabhängig)

Zur Beantragung des Darlehens wird eine Förderbestätigung benötigt. Anträge ISB-Darlehen Wohneigentum und ISB-Darlehen Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum können vor Baubeginn bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Silvia Maas, Telefon: 06571 14-2372, E-Mail: silvia.maas@bernkastel-wittlich.de. Für persönliche Vorsprachen bitte vorher einen Termin vereinbaren.

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