Rheinland-Pfalz unterstützt Pflegeschulen bei Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes

Mit der Einführung des neuen Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 und der damit verbundenen Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung kommen auf die Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz umfangreiche Aufgaben und Herausforderungen zu. Die beteiligten Ministerien für Bildung und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie starten daher zur Unterstützung der Pflegeschulen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben das Projekt „Information, Schulung und Beratung der Pflegeschulen zur Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes“.

„Die konsequente Umsetzung des Pflegeberufegesetzes ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist bereits heute spürbar und wir brauchen auch zukünftig genug gut ausgebildete Pflegefachkräfte. Umso wichtiger ist es, auch die Pflegeschulen als zentrale Akteure rechtzeitig vorzubereiten. Sie brauchen nicht nur die notwendigen Informationen, sondern sollen direkt an dem Prozess beteiligt werden“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

In der konkreten Umsetzung des Projektes sollen die rund 78 Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz jeweils zwei Personen benennen, die an der Schulberatung teilnehmen. Insgesamt werden mit diesem Projekt 150 Personen von Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz informiert, beraten und geschult werden. Die Projektlaufzeit ist vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Juli 2020. Durchgeführt wird das Schulungs- und Beratungsprojekt in fünf Modulen durch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip e.V.). Die Module umfassen unter anderem theoretische und konzeptionelle Grundlegungen zur Generalistik sowie Hilfe bei der Entwicklung und Implementierung schulinterner Curricula.

„Wir werden die Pflegeschulen bei ihren Aufgaben durch pflegepädagogische Expertinnen und Experten unterstützen. So bereiten wir die Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz gut auf den Start der neuen generalistischen Ausbildung vor. Die neue Ausbildung gibt uns die Chance, den Pflegeberuf insgesamt moderner aufzustellen und damit attraktiver zu machen“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Mehr zur generalistischen Pflegeausbildung erfahren Sie unter www.pflegefachkraft.rlp.de.

Hintergrund:
Das Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, geht von einem neuen Pflege- und Berufsverständnis aus, was sich insbesondere im von der Bundesfachkommission entwickelten Rahmencurriculum für die schulische und praktische Ausbildung verdeutlicht. Bei der Ausformulierung des Gesetzes hat der Gesetzgeber auf Bundesebene den Ländern in einigen Bereichen Regelungskompetenz übertragen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Lehrplänen auf Landesebene und die Entwicklung schulinterner Curricula, sowie die Ausgestaltung von Kooperationen und die Durchführung der praktischen Ausbildung in geeigneten Einrichtungen.

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