Lewentz: „Wichtiger Baustein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung“

Mainz. Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung erstmals über das von Innenminister Roger Lewentz vorgelegte E-Government-Gesetz beraten. Dieses soll den rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung bilden. Bürgerinnen und Bürgern stünden Verwaltungsleistungen dann künftig noch serviceorientierter zur Verfügung. „Verwaltungsdigitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist vielmehr ein Werkzeug, das die Verwaltung enger mit den Bürgerinnen, Bürgern und auch der Wirtschaft vernetzt“, so Innenminister Roger Lewentz.  Das E-Government-Gesetz als Teil des Gesamtgesetzesvorhabens soll weitreichende Fortschritte im Bereich der elektronischen Verwaltung ermöglichen.

„Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung im Land. Es schafft die rechtliche Grundlage für die praktische Umsetzung vieler der im Juni in der E-Government- und IT-Strategie beschlossenen Digitalisierungsziele für die Verwaltung“, betont Lewentz. Der Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, das Leistungsangebot transparent und nutzerfreundlich online anzubieten sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten zu gewährleisten. Mit dem Gesetz solle dieses Anliegen rechtlich umgesetzt und mit Leben gefüllt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die rechtliche Infrastruktur zur Einführung der elektronischen Akte in der Landesverwaltung, aber auch den Aufbau eines Serviceportals für elektronische Verwaltungsdienstleistungen bieten. „Wie umfassend und wie schnell unsere Verwaltung Behördengänge und Papierpost durch elektronische Angebote überflüssig machen kann, ist für unsere Gesellschaft gerade in Zeiten des demografischen Wandels und besonders auch in den ländlichen Gegenden von großer Bedeutung“, so Lewentz.

Die E-Akte soll bis 2020 zunächst in den obersten Landesbehörden stufenweise eingeführt werden. Pilotressorts sind die Staatskanzlei, das Finanzministerium und das Innenministerium. Dort ist die Einführung bereits im Gange. Im Anschluss sollen die nachgeordneten Bereiche folgen. Ein einheitliches System soll dann in Zukunft Arbeiten über verschiedene Ebenen hinweg erleichtern und den Service für die Bürgerinnen und Bürger im Land weiter verbessern. Die Einführung und der fachliche Betrieb werden durch ein Servicecenter im Landesbetrieb Daten- und Information zentral begleitet.

Zudem verpflichtet das Onlinezugangsgesetz (OZG) den Bund und die Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen innerhalb von fünf Jahren elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. „In Rheinland-Pfalz schaffen wir nun als erstes Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen zentral auf dem Serviceportal des Landes abrufen und über ein Servicekonto mit allen Behörden im Land elektronisch kommunizieren könnten“, freut sich der Innenminister.

Nutzer sollen dann in Zukunft Online-Angebote der rheinland-pfälzischen Verwaltung leichter finden können, indem Leistungen unabhängig von der Zuständigkeit und aus Nutzersicht gebündelt werden. Sie sollen nicht auf einzelnen Webseiten recherchieren und sich auf die Suche nach der zuständigen Behörde begeben müssen, um beispielsweise ein Formular zu finden. Formulare sollen Nutzerinnen und Nutzer dann per Knopfdruck mit den immer gleichen und gespeicherten Angaben vorausfüllen lassen und an die zuständige Behörde senden können.

In Verbindung mit einem elektronischen Rechnungsempfang, elektronischen Bezahlmöglichkeiten und der Möglichkeit, Nachweise elektronisch und nicht persönlich beim jeweiligen Amt einzureichen, könnten Bürgerinnen und Bürger in Zukunft vieles zeit- und ortsunabhängiger als bislang erledigen. Die Landesverwaltung sucht dabei den engen Schulterschluss mit den kommunalen Gebietskörperschaften. Deshalb sieht es der Gesetzentwurf vor, einen IT-Kooperationsrat von Land und Kommunen einzurichten. Dieser soll die Einführung und Fortentwicklung sicherer elektronischer Verwaltungsprozesse zwischen dem Land und den Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden abstimmen.

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