Kompliziert ist ungerecht

Bei der letzten Kommunalwahl waren rund drei Prozent der Stimmzettel ungültig. Zudem nutzten sehr viele Bürger ihr Wahlrecht nicht vollständig.

Rheinland-Pfalz. Im Jahr 1989 änderte Rheinland-Pfalz sein Kommunalwahlsystem. Seither ist es möglich, Vertreter mehrerer Listen zu wählen und an Bewerber bis zu drei Stimmen zu vergeben. Mehrfach wurden die Ergebnisse vom Landeswahlleiter im Detail erforscht, zuletzt im Jahr 2004. Für die Wahlen im Jahr 2014 war eine Sonderuntersuchung des Wählerverhaltens geplant, sie wurde dann aber nicht durchgeführt. Immerhin ist bekannt, dass bei der letzten Kommunalwahl rund drei Prozent der Stimmen ungültig waren. Die Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gordon Schnieder belegen zudem, dass viele Wähler ihr Wahlrecht nur zum Teil nutzen:

Im Jahr 2014 wurden bei den Kreistagswahlen landesweit im Durchschnitt mehr als acht Prozent der Stimmen nicht vergeben. Für den Kreistag der Vulkaneifel bedeutet das, dass durchschnittlich von den 38 möglichen Kreuzen nur 35 vergeben wurden. Der Innenminister antwortete, es sei nicht erforscht worden, aus welchen Gründen die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden. Ebenso ging die Landesregierung nicht der Frage nach, welche Parteien dadurch Nachteile und welche Parteien Vorteile hatten. Die Regierung weiß auch nicht, ob sich bei den gültigen und ungültigen Stimmzetteln Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwählern ergeben. Offensichtlich erkannte Mainz Handlungsbedarf. Daher wurde das Wahlgesetz in den letzten Jahren mehrfach geändert, um so „eine Vereinfachung für die Wahlberechtigten zu erreichen.“

Vor der nächsten Wahl will die Landesregierung „über das Wahlsystem und die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe informieren“, stellte Innenminister Lewentz heraus, um „den Anteil der ungültigen und nicht vergebenen Stimmen bei Kommunalwahlen gering zu halten oder noch zu verringern.“ Gordon Schnieder reicht das nicht: „Bereits nach der Kommunalwahl 2004 forderte der Landeswahlleiter, es sollte möglichst vermieden werden, dass Stimmen unbewusst ungültig abgegeben werden. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Wer beim Ankreuzen alle Möglichkeiten kennt und optimal nutzt, kann seiner Stimme das größtmögliche Gewicht geben. Ein kompliziertes Wahlrecht ist ungerecht, und es gefährdet die Gleichheit der Wahl.“

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