Kleine Kamera, große Wirkung?

Gordon Schnieder

Seit Jahren nimmt die Gewalt gegen Polizeibeamte zu. Studien belegen, dass Bodycams die Gewalt eindämmen können. Rheinland-Pfalz will die kleinen Kameras beschaffen, nutzt ihre Möglichkeiten aber nur teilweise.

Weil die Gewalt gegen Polizisten immer mehr zunahm, erhielten viele europäische und US-Polizisten Bodycams. Das sind leichte Kameras, die an der Uniform oder auch am Helm des Polizeibeamten befestigt werden. Sie zeichnen Bild und Ton auf und wirken daher auf viele Angreifer abschreckend. In Deutschland dauerte es bis zum Jahr 2013 ehe die Minikameras in Frankfurt am Main erfolgreich erprobt wurden. Auch in Hamburg, Bayern und von der Bundespolizei wurden sie getestet und für gut befunden. Rheinland-Pfalz erprobte die Bodycams seit Juli 2015 in zwei Pilotprojekten in Mainz und Koblenz. Dafür wurden 15 Geräte beschafft, 50 Polizisten für den Umgang mit ihnen geschult und die Erprobung von einem Forschungsteam der Universität Trier begleitet.

Vor wenigen Wochen entschied die Landesregierung, weitere 150 Bodycams zu beschaffen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder fragte das Innenministerium, wie deren Beschaffung vorangehe. Der für die Polizei zuständige Staatssekretär antwortete, einen Zeitplan für die Beschaffung gäbe es nicht, da man nicht wisse, wann der Hersteller, die Firma Reveal, liefern könne. Sicher sei jedoch, dass 50 Minikameras zur Bereitschaftspolizei kommen würden und die restlichen 100 auf die Polizeiinspektionen verteilt werden, vielleicht erhalten auch die Ausbildungseinheiten weitere Geräte. Ob auch die Polizeiinspektion in Daun Kameras erhalten wird, weiß Günter Kern noch nicht. Sicher ist sich der Staatssekretär jedoch, dass deren „Pre-Recording“-Funktion, deaktiviert werden wird. Darüber werden sich die Polizisten nicht freuen; denn damit haben sie nicht die Möglichkeit, auch die Ereignisse aufzuzeichnen, die sich kurze Zeit vor dem eigentlichen Einschalten der Kamera ereignen. Ebenso wird es den Polizisten nicht erlaubt sein, die Kameras innerhalb von Wohnungen anzuwenden. Gerade dort kommt es aber – zum Beispiel in Fällen von häuslicher Gewalt – häufig zu Übergriffen gegen die Polizisten. Das alles weiß der Staatssekretär, jedoch deutet er ein Gutachten des Trierer Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Zöller so, dass das Grundgesetz diese beiden Möglichkeiten nicht zulässt.
Gordon Schnieder will sich damit nicht abfinden: „Die Landesregierung muss umfassend prüfen lassen, unter welchen Bedingungen unsere Polizisten die Pre-Recording Funktion nutzen dürfen. Ebenso muss sie nach Wegen suchen, wie die Verwendung der Bodycams in Wohnungen rechtlich möglich ist. Nur dann können die Kameras bestmöglich dazu beitragen, das Leben und die Gesundheit unserer Polizisten zu schützen.“

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