Kassenkredite der rheinland-pfälzischen Kreise im Bundesvergleich exorbitant hoch

Bisherige Entschuldungshilfen des Landes nur ein Trostpflaster

RLP. Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes für die Kommunale Kassenstatistik 2018 (Kernhaushalte) hat sich der bundesweite Kassenkreditbestand der Kreise auch aufgrund der Einführung der sog. Hessenkasse – einem Entschuldungsprogramm des Bundeslandes Hessen für seine Kommunen – bundesweit um über 55 %
auf ca. 2,45 Mrd.
vermindert.

1,2 Mrd. Euro oder 49 % dieser Summe haben allein die rheinland-pfälzischen Landkreise zu tragen. Umgerechnet in Euro pro Kopf bedeutet dies eine Belastung pro Einwohner in Höhe von 398,80 Euro. Zum Vergleich: Die rheinland-pfälzischen Kreise liegen damit trotz vergleichbarer Aufgabenstrukturen an der unrühmlichen Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (174,08 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (108,03 Euro).

Landrat Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz: „Diese Zahlen verdeutlichen das erschreckende Ausmaß der jahrzehntelangen Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kreise, wie auch der Kommunen insgesamt, durch das Land. Bei diesem Schuldenberg sind auch Programme wie der Kommunale Entschuldungsfonds oder das Zinssicherungsprogramm des Landes höchstens ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir fordern das Land auf, dieser Schuldenlast, deren Folgen letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch künftige Generationen zu tragen haben, endlich abzuhelfen. Gefragt und gefordert ist ein schnelles und umfassendes kommunales Entschuldungsprogramm. Modelle dafür liegen auf dem Tisch. Der Landkreistag ist, wie sicher auch die kommunalen Spitzenverbände insgesamt, hierzu gesprächsbereit“.

Kassenkredite der Landkreise nach Bundesländern in 2018 in Euro pro Kopf

1. Bayern: 1,25 Euro

2. Schleswig-Holstein: 2,51 Euro

3. Baden-Württemberg: 2,66 Euro

4. Brandenburg: 3,38 Euro

5. Nordrhein-Westfalen: 11,69 Euro

6. Thüringen: 17,15 Euro

7. Saarland: 18,55 Euro

8. Sachsen: 19,99 Euro

9. Hessen: 20,05 Euro

10. Niedersachsen: 64,80 Euro

11. Mecklenburg-Vorpommern: 108,03 Euro

12. Sachsen-Anhalt: 174,08 Euro

13. Rheinland-Pfalz: 398,80 Euro

(Quelle: Statistisches Bundesamt sowie eigene Berechnungen des rheinland-pfälzischen Landkreistages)

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