Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.209 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 236 Todesfälle und 6.725 genesene Fälle. 248 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 214 1 194 5
Altenkirchen 178 11 161 2
Alzey-Worms 272 11 261 0
Bad Dürkheim 329 12 317 0
Bad Kreuznach 204 7 194 1
Bernkastel-Wittlich 182 2 173 4
Birkenfeld 92 2 88 1
Bitburg-Prüm 205 5 190 6
Cochem-Zell 138 1 135 0
Donnersbergkreis 138 6 131 0
Germersheim 197 5 151 8
Kaiserslautern 108 1 104 0
Kusel 96 1 90 0
Mainz-Bingen 438 25 407 2
Mayen-Koblenz 351 14 335 0
Neuwied 225 4 211 5
Rhein-Hunsrück 167 6 160 1
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 153 0
Rhein-Pfalz-Kreis 274 5 256 3
Südliche Weinstr. 155 3 151 0
Südwestpfalz 114 3 103 8
Trier-Saarburg 219 9 193 10
Vulkaneifel 124 5 117 2
Westerwaldkreis 383 22 348 0
Stadt        
Frankenthal 47 2 45 0
Kaiserslautern 205 6 183 12
Koblenz 270 18 247 4
Landau i.d.Pfalz 57 2 54 0
Ludwigshafen 343 2 326 1
Mainz 685 27 652 1
Neustadt Weinst. 111 2 103 8
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 110 1 99 8
Trier 117 1 103 11
Worms 227 7 217 4
Zweibrücken 44 1 42 0

Stand: 10.30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung

In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz werden einzelne Bereiche neu geregelt.

Sport
Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Gastronomie
Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.

Kita
Ab dem 1. August gilt für Kitas der Regelbetrieb. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen.

Die Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages verkündet und tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.

Aktuelle Hygienekonzepte sowie einen Überblick über die Maßnahmen der Landesregierung finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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