Ebling: Sportstättenförderung auch in 2024 weitergeführt

Das Innenministerium hatte für die Jahre 2022/2023 ein neues Pilot-Sportstättenförderprogramm zur Stärkung und Ergänzung der gleichnamigen Landesinitiative „Land in Bewegung“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Pilotprogramms wurden Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert. Minister Ebling gab nun bekannt, dass das Sportstättenförderprogramm auch im Jahr 2024 fortgeführt wird. Für dieses Programm stellt das Land Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereit.

„Um das Ziel von mehr Bewegung und Sport zu erreichen, ist der Ausbau der Infrastruktur und vielfältigen Bewegungsräumen erforderlich. Mit dem Förderprogramm ‚Land in Bewegung‘ unterstützt das Land die Kommunen und Sportvereine dabei niedrigschwellig, möglichst barrierearme und für alle Bürgerinnen und Bürger zugängliche Sportanlagen im öffentlichen Raum zu schaffen“, so Sportminister Ebling.

Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahmen können mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Kommunen können Förderungen für Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks (Sportgeräte für Eigengewicht- Übungen), Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder Bouleplätze beantragen. 2022 wurden 13 Maßnahmen bewilligt und im Jahr 2023 waren es 27. Zu den bewilligten Maßnahmen gehörten beispielsweise ein Multifunktions-Fitnessplatz mit Tischtennisplatte in Grolsheim, eine Calisthenics-Anlage am Sportpark Husterhöhe in Pirmasens oder ein Beachvolleyballplatz in Schweich.

Anträge können im Zeitraum bis zum 30. April 2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Ein Merkblatt mit allen notwendigen Informationen ist auf der Webseite der Landesinitiative https://land-in-bewegung.rlp.de/ueber-land-in-bewegung/sportstaettenfoerderprogramm zu finden.

 

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