Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz wird neu geschrieben

Mainz (dpa/lrs) – Die Zahl der Corona-Infektionen steigt und am kommenden Samstag läuft die derzeit gültige Verordnung zur Bekämpfung der Pandemie aus. Mit ihr wurde am 23. August die 3-G-Regel für Veranstaltungen in Innenräumen festgeschrieben: Diese sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete zugänglich. An erster Stelle steht die Impfung, so dass die Landesregierung mit Blick auf die kalte Jahreszeit ihre Impfkampagne weiter forcieren will.

Das Kabinett kommt am heutigen Dienstag (11.00 Uhr) zusammen, um darüber zu beraten, unter welchen Bedingungen das öffentliche Leben sicher gestaltet werden kann. Die Beschlüsse sollen anschließend in der neuen, der mittlerweile schon 26. Corona-Bekämpfungsverordnung festgehalten werden. Über die Ergebnisse informieren Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch und Bildungsministerin Stefanie Hubig (alle SPD) in einer gemeinsamen Pressekonferenz (13.30 Uhr).

In einer eigenen Verordnung hat das Land zu Beginn der Woche die Quarantäne-Regeln für Kindertagesstätten neu gefasst. Die «Landesabsonderungsverordnung» sieht vor, dass Kinder mit einer Corona-Infektion sofort in Quarantäne gehen müssen. In der betroffenen Kita-Gruppe müssen sich auch alle anderen Kinder absondern, können die Quarantäne aber mit einem negativen PCR-Test beenden. So werde für die Kinder ein frühzeitiger Kita-Besuch wieder möglich, erklärte das Gesundheitsministerium. «Wir stellen damit sicher, dass die Kitas weiterhin ein sicherer Ort bleiben», erklärte Gesundheitsminister Hoch.

Gut eine Woche nach Beginn des neuen Schuljahres in Rheinland-Pfalz sind laut Statistik der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) 601 Schulen von Infektionsfällen betroffen – nach Daten vom vergangenen Freitag. Das ist mehr als jede dritte (37 Prozent) der 1624 Schulen in Rheinland-Pfalz, einschließlich der Berufsschulen.

Nahezu 1500 Schülerinnen und Schüler gelten als infiziert, was einem Anteil von 0,3 Prozent entspricht. Bei den Lehrkräften sind es 42, was 0,1 Prozent sind. Zumindest bis zu den Herbstferien finden an Schulen zwei Corona-Tests pro Woche statt. Ausgenommen sind Jugendliche und Lehrkräfte, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind oder die zu Beginn des Schultages einen Testnachweis vorlegen können.

 

 

 

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