Bekämpfung der Schweinepest

Landesregierung muss Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes im Bundesrat zustimmen

Der Bundesrat berät am Freitag, 19.10.2018 eine Gesetzesinitiative von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes. Dabei geht es um die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Der Beauftragte für Jagd und Forst der CDU-Landtagsfraktion, Michael Billen, fordert von der Landesregierung Zustimmung zu dieser Gesetzesinitiative im Bundesrat:

„Mit dem kürzlich in Belgien erkannten Fall steht die Afrikanische Schweinepest buchstäblich vor unserer Haustür. Es müssen deshalb die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, im Fall eines Ausbruchs dieser Seuche schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern. Mit der Anpassung des Tiergesundheitsgesetzes wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, betroffene Gebiete abzusperren, damit sich die Tierseuche nicht ausbreitet. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  • Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes,
  • Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete,
  • Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,
  • Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
  • Durchführung einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten.

Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können.“

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