Bätzing-Lichtenthäler: Viele Bewerbungen für Landarzt- und ÖGD-Quote

„Über 450 Bewerberinnen und Bewerber für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote und der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) – das ist eine Resonanz, die alle unsere Erwartungen übertrifft“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zu den Bewerbungen, die im März über ein Online-Bewerberportal eingegangen sind. „Die hohe Zahl an Bewerbungen macht deutlich, dass sich durchaus viele angehende Medizinerinnen und Mediziner für eine Arbeit auf dem Land und auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst interessieren, sofern man ihnen eine besondere Chance dazu eröffnet – und das tun wir mit der Landarzt- und der ÖGD-Quote“, so die Ministerin.

Die Bewerbungsfrist für die Landarzt- und die ÖGD-Quote endete am 31. März 2020. Nach Eingang der Bewerbungen erfolgt nun ein zweistufiges Auswahlverfahren. Anhand von festgelegten Kriterien, zu denen die Durchschnittsnote des Abiturs, die Durchschnittsnote eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests und einschlägige berufliche, praktische oder ehrenamtliche Tätigkeit zählen, werden in der ersten Auswahlstufe die elektronisch gemachten Angaben sowie die elektronisch eingereichten Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber gesichtet und eine Rangliste der Vorauswahl erstellt. Dies kann voraussichtlich Anfang Mai 2020 abgeschlossen werden. Es ist vorgesehen, daran anschließend Auswahlgespräche unter Berücksichtigung der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie durchzuführen.

„Der Erfolg des Bewerberportals ist für mich auch ein Hinweis, dass die jungen Menschen – anders als immer wieder behauptet – sehr wohl mit der frühen Festlegung umgehen können, die wir ihnen hier abverlangen. Ich danke allen, die den Mut und den Tatendrang haben, diesen besonderen Weg in einem spannenden und hochangesehenen Beruf zu gehen“, so Bätzing-Lichtenthäler weiter.

Landarzt- und ÖGD-Quote sind längerfristig wirkende Bestandteile der umfassenden Strategie des Landes zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Die Landarztquote reserviert Studienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein besonderes Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit haben und sich entsprechend festlegen. Dies entspricht bei einer Gesamtzahl von jährlich ca. 430 Medizinstudienplätzen in Rheinland-Pfalz etwa 27 Medizinstudierende pro Jahr. Gemeinsam mit der zeitgleich eingeführten 1,5-Prozent-Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst geht es insgesamt um 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze – aktuell 16 – 17 Studierende pro Semester beziehungsweise 33 Studierende pro Jahr.

Das entsprechende Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz wurde bereits im September 2019 vom Landtag beschlossen und mit deutlichem Vorlauf vorbereitet. Dies zeigt, dass die Landesregierung auch der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bereits vor der Corona-Pandemie große Bedeutung beigemessen und die Weichen für eine ausreichende Zahl an Personal gestellt hat.

Mehr Informationen gibt es im Internet auf www.landschafftarzt.rlp.de.

 

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