Nürburgring und Schadenersatz

Die CDU-Landtagsfraktion will erneut von der Landesregierung wissen, inwieweit bereits Schadenersatzansprüche gegen frühere Mitglieder des Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH realisiert wurden. Wie heute die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, mitteilt, wird ihre Fraktion eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung richten.

„Die CDU-Landtagsfraktion hat die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates bereits mehrfach thematisiert. Passiert ist zunächst nichts. Die beiden Kronprinzen Hering und Lewentz drücken sich bislang vor einer konkreten Antwort.

Vor der Landtagswahl hatte allerdings der damalige Wirtschaftsminister Hering in einer Aktuellen Stunde erklärt, dass gegen frühere Mitarbeiter der Nürburgring GmbH und gegen Planer Ansprüche geltend gemacht werden. Einer klaren Antwort zur möglichen Haftung des Aufsichtsrates – dies würde insbesondere die früheren Aufsichtsratsmitglieder Prof. Ingolf Deubel und Dr. Carsten Kühl betreffen – ist Herr Hering damals ausgewichen.

Nach der Landtagswahl hatte die CDU-Landtagsfraktion daher einen Antrag in den Landtag eingebracht. In der damaligen Sitzung hatten wir eine Reihe konkreter Anhaltspunkte genannt, bei denen sich ein genaueres Hinsehen wahrscheinlich lohnen würde. Hier ist dann der inzwischen zuständige Minister Lewentz in die Debatte eingestiegen. Er hat uns berichtet, dass die Landesregierung eine Rechtsanwaltskanzlei gebeten habe, zur etwaigen Schadenersatzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern der Nürburgring GmbH Stellung zu nehmen. Diese habe empfohlen, zunächst abzuwarten. Verjährungsfristen halte man im Auge. Wir möchten nun wissen, wie weit diese Prüfung gediehen ist, welches Ergebnis sie hatte und ob bereits Konsequenzen gezogen wurden. Eine entsprechende Anfrage werden wir einbringen.

In den entsprechenden Landtagssitzungen hatten sich im Übrigen die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder einmal als 5. Abteilung der Staatskanzlei erwiesen. Unseren sehr konkreten Parlamentsantrag haben sie damals auf neun Zeilen und eine unverbindliche Forderung zusammengekürzt. Interessant sind im Übrigen auch die Debattenbeiträge und Zwischenrufe in beiden Landtagssitzungen.“
 
Hintergrund:
In der Aktuellen Stunde „Konsequenzen der Landesregierung aus der gutachtlichen Prüfung des Projekts Nürburgring 2009 durch den Landesrechnungshof“ am 27. Januar 2011 hatte die CDU-Fraktion die Frage aufgeworfen, ob sich aus dem Landesrechnungshofbericht Anhaltspunkte für Schadenersatzansprüche gegen Mitglieder des ehemaligen Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH ergeben (Plenarprotokoll 15/106, S. 6314ff.). Der damalige Wirtschaftsminister Hendrik Hering hatte hierzu Folgendes ausgeführt:

„Wir machen gegen alle, bei denen Schadenersatzansprüche geltend zu machen sind, diese konsequent geltend, und zwar gegen die ehemalige Geschäftsführung, andere Mitarbeiter der Nürburgring GmbH und auch die Planer. Wir erwarten, im Ergebnis Ansprüche in Millionenhöhe realisieren zu können. Sie haben Bestimmungen aus dem Rechnungshofbericht zitiert, in dem gesetzliche Pflichten dargelegt wurden, die Aufsichtsräte haben. Bei der Neuzusammensetzung des Aufsichtsrates wird streng darauf geachtet. Bei der Arbeit des neuen Aufsichtsrates wird darauf genauestens geachtet. Wir haben klar kommuniziert, es werden alle Ansprüche geltend gemacht, die der Nürburgring GmbH, dem Land Rheinland-Pfalz zustehen. Diese werden eingehend untersucht. Es ist die Forderung des Rechnungshofs, dass dies eingehend untersucht wird.

Alle Rechtsexperten sagen – Herr Baldauf, das werden Sie wissen –, da macht es Sinn, wenn gegen die Geschäftsführung Ansprüche geltend gemacht werden, parallel staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und ein Untersuchungsausschuss laufen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Verfahren gegen die Geschäftsführung auch im Respekt gegenüber dem Parlament abzuwarten und dann zu prüfen, ob es weitere Ansprüche gibt. Genau das tun wir. Wir werden das konsequent umsetzen. Ich habe gewartet, was heute Neues vorgetragen wird, (Zwischenruf Abg. Pörksen, SPD: Nichts!)
auf welche neuen Fragen die Regierung Antwort finden muss. Ich habe feststellen müssen, es war wie in der letzten Aktuellen Stunde, es wurde Bekanntes vorgetragen. Aber auch da ist unsere Verpflichtung, wenn das Parlament Bekanntes vorträgt, darauf dann die entsprechenden Antworten zu geben. Vielleicht kommt in der zweiten Runde noch etwas Neues, worauf wir reagieren können.
(Zwischenruf Abg. Ramsauer, SPD: Im Leben nicht!)
Auch das werden wir gerne tun, wenn es denn kommt.“
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In Plenarsitzung am 22. Juni 2011 hatte der inzwischen zuständige Ressortminister Roger Lewentz sich wie folgt eingelassen (Plenarprotokoll 16/5, S. 209ff.):

„Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese ausführliche Debatte [gemeint ist die o.g. Sitzung] ist gut dokumentiert, Sie müssen nur die Protokolle nachlesen. Herr Köbler hat ein Zitat von meinem Vorgänger, Herrn Hering, genannt, und ich will dieses Zitat auch noch einmal auszugsweise nennen.
‚Wir machen gegen alle, bei denen Schadensersatzansprüche geltend zu machen sind, diese konsequent geltend, (…)‘
Ich glaube, damit ist alles umschrieben, und man kann diesen heutigen Wiederholungsantrag durchaus als Klamauk bewerten.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
(…) Bereits im Frühjahr 2010 hat das vormals zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine Rechtsanwaltskanzlei gebeten, zur etwaigen Schadensersatzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern der Nürburgring GmbH Stellung zu nehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei gab Mitte 2010 die Empfehlung, vor einer näheren Untersuchung von etwaigen Schadensersatzpflichten von Aufsichtsratsmitgliedern insbesondere das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie die Schadensersatzklagen gegen die vormalige Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH abzuwarten. Vor diesem Hintergrund verfährt die Landesregierung genau gemäß der anwaltschaftlichen Empfehlung. Sie können versichert sein, dass der mit der Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt einschlägige Verjährungsfristen im Auge behält und gegenwärtig keine die Verjährung unterbrechenden oder hemmenden Maßnahmen für erforderlich hält. (…)
Meine Damen und Herren, Sie bestätigen erneut Ihre destruktive Haltung zum Nürburgring. Sie haben mit keinem Blick positiv nach vorn zu schauen versucht.“
 

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