Minister Clemens Hoch überreicht Bewilligungsbescheide an das Landeskrankenhaus Andernach

Gesundheitsminister Clemens Hoch hat dem Landeskrankenhaus (AöR) mit Sitz in Andernach sechs Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 7.199.020,49 Euro überreicht. Der öffentliche Krankenhausträger will mit den Mitteln die telemedizinische Netzwerkstruktur, die Patientenportale, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, die Entscheidungsunterstützung und die IT-bzw. Cybersicherheit in seinen Einrichtungen umsetzen.

v.l.: Dr. Alexander Wilhelm, Geschäftsführer Landeskrankenhaus (AöR), Gesundheitsminister Clemens Hoch, Dr. Thorsten Junkermann, stell. Geschäftsführer Landeskrankenhaus (AöR). Bildquelle: mwg

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Gesundheitsminister Hoch bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Dr. Alexander Wilhelm, Geschäftsführer des Landeskrankenhauses hob hervor: „Dank der Förderung von Bund und Land werden wir in den nächsten Jahren weitere bedeutende Schritte zur besseren digitalen Vernetzung mit unseren Patienten und Geschäftspartnern gehen. Über die Förderungen aus dem Krankenhauszukunftsgesetz werden wir zukunftsweisende Techniken wie zum Beispiel Patientenportale oder digitale Pflege- und Behandlungsdokumentationen einführen, die uns die Arbeit sehr erleichtern werden.“ Laut Wilhelm sei diese technische Entwicklung dringend notwendig, damit die Kliniken des Landeskrankenhauses sich verstärkt ihren medizinischen Kernaufgaben widmen könnten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei bürokratischen Aufgaben entlastet würden.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektoren-übergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswe-sen/finanzierung-entgelte/ ) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.

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