Landkreis gründet Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

Daun. Die Heimat stärken und fördern. Das ist das Ziel der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel.

In seiner letzten Sitzung gab der Kreistag seine Freigabe und öffnete somit die Türen für die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel. „Mit der Bürgerstiftung können Projekte und Aktivitäten sowie Vereine und/oder Organisationen, die im Interesse der Bürger/innen handeln, individuell und nachhaltig gefördert werden“, so Landrat Heinz-Peter Thiel bei der Präsentation der Bürgerstiftung.

Landrat Heinz-Peter Thiele (Mitte) mit den weiteren Mitgliedern des Stiftungsrates - v.l.n.r.: Christoph Bröhl (3. Kreistagsabgeordneter), Heinz-Peter Hoffmann (Büroleiter Kreisverwaltung Vulkaneifel), Alois Manstein (1. Kreistagsabgeordneter) und Dieter Demoulin (2. Kreistagsabgeordneter)
Landrat Heinz-Peter Thiele (Mitte) mit den weiteren Mitgliedern des Stiftungsrates – v.l.n.r.: Christoph Bröhl (3. Kreistagsabgeordneter), Heinz-Peter Hoffmann (Büroleiter Kreisverwaltung Vulkaneifel), Alois Manstein (1. Kreistagsabgeordneter) und Dieter Demoulin (2. Kreistagsabgeordneter)

Die vielfältigen Stiftungszwecke der Bürgerstiftung decken ein breites Spektrum gesellschaftlicher Bereiche wie zum Beispiel Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Brauchtum, Heimatpflege oder Sport ab.

Auch Sie können Ihren Beitrag zur Bürgerstiftung Landkreis Vulkan-eifel leisten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Zustiftung oder einer Spende. Entscheiden Sie sich für eine Zustiftung, erhöhen Sie das Stiftungsvermögen. Das bedeutet, Sie erhöhen das Vermögen der Stiftung, was für mehr Budget zum Fördern von unterstützten Projekten sorgt. Hierbei werden die Stiftungszwecke von einem fünfköpfigen Stiftungsrat ausgewählt.

Bei einer Spende hingegen wird das gespendete Geld direkt an ein von Ihnen ausgewähltes, gefördertes Projekt weitergeleitet. So können Sie selbst entscheiden welche von unseren vielzähligen Stiftungszwecken Sie unterstützen möchten. Eine weitere Möglichkeit sich für die Bürgerstiftung zu engagieren, bieten feierliche Anlässe. Ein runder Geburtstag, die Goldene Hochzeit, das Firmenjubiläum – es gibt viele Gründe, ein Fest zu feiern. Schlagen Sie Ihren Gratulanten vor, statt eines persönlichen Geschenks, die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel zu bedenken. Auch hier legen Sie fest, welche Projekte oder Aktivitäten Sie fördern wollen. Alle Zuwendungen können anonym oder öffentlich erfolgen und können zudem steuerlich geltend gemacht werden.

Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel ist eine nicht rechtsfähige Stiftung im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel“.

Unterstützen auch Sie die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel in Form einer Spende oder Zustiftung:

Bankverbindung:
Kreissparkasse Vulkaneifel
IBAN: DE13 5865 1240 0000
3069 36

Verwendungszweck:
Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle mit Verena Daun (Tel.: 06592/933-290) und Heinz-Peter Hoffmann (Tel.: 06592/933-240), E-Mail: buergerstiftung@vulkaneifel.de, gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite: www.vulkaneifel.de Ω

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