Landesregierung hätte Scheitern des Neonazi-Prozesses verhindern können

Einem Medienbericht der Rhein-Zeitung vom 1. Juni 2017 wollte der Vorsitzende Richter im gescheiterten Prozess um das Aktionsbüro Mittelrhein das Verfahren durch eine Dienstzeitverlängerung zu einem regulären Ende führen. Er habe auf eine im Jahr 2015 von der CDU-Landtagsfraktion in den Landtag eingebrachte entsprechende Änderung des Landesrichtergesetzes gesetzt. Die rot-grüne Koalition habe diesen Gesetzentwurf aber abgelehnt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

„Eine freiwillige Dienstzeitverlängerung ist im Beamtenrecht schon lange geregelt. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum dies nicht auch für Richter möglich sein soll. Wir haben deshalb im Jahr 2015 aufgrund eines Hinweises in einer Sachverständigenanhörung unabhängig von dem besagten Verfahren in Koblenz einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der diese Möglichkeit für Richter eröffnet hätte. Die damalige rot-grüne Koalition hat das aber leider abgelehnt.

Das peinliche Scheitern des Neonazi-Prozesses in Koblenz hätte also verhindert werden können. Wir vermuten, dass die rot-grüne Koalition unseren Vorschlag seinerzeit nur deshalb abgelehnt hat, weil er von der CDU-Landtagsfraktion kam. Die Begründung, man habe keine „Lex Göttgen“ (Vorsitzender Richter im Koblenzer Prozess) schaffen wollen, trägt nicht. Denn unser Antrag nahm keinen Bezug auf dieses Verfahren. Wir werden diese Frage zum Thema der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses machen.“

Hintergrund:
Laut Rhein-Zeitung heißt es in einem 21-seitigen Beschluss zur endgültigen Einstellung des Verfahrens: „Der Vorsitzende habe mehrfach erklärt, er sei zu einer Verlängerung seiner Dienstzeit bereit, wenn denn der Landesgesetzgeber ihm diese Möglichkeit eröffnen würde‘. Der Beschluss verweist auf eine Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag in Mainz. Dort beantragte die CDU-Fraktion 2015, es Richtern zu ermöglichen, ihre Dienstzeit um ein oder zwei Jahre zu verlängern, wenn es keine zwingenden dienstlichen Belange gibt, die dem entgegenstehen. Laut dem Sitzungsprotokoll lehnten SPD und Grüne den Antrag ab.“ Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion trägt die Drs. Nr. 16/3969.

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