Land richtet Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Hela-Baumarkt in Wittlich ein

Informationsveranstaltung am 3. November im Eventum

Wittlich. Die vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen angekündigte Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft in Wittlich findet am Dienstag, 3. November, um 19 Uhr im Eventum statt. Staatssekretärin Margit Gottstein wird über die im ehemaligen Hela-Betriebsgebäude geplante Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende informieren. Für aktuelle Fragen stehen zudem Landrat Gregor Eibes und Bürgermeister Joachim Rodenkirch sowie der stellvertretende Polizeipräsident Franz-Dieter Ankner und ein Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung.

Wie in der vergangenen Wittlicher Rundschau berichtet, wird das Land Rheinland-Pfalz in Wittlich eine Flüchtlingsunterkunft einrichten. Diese soll in dem ehemaligen Hela-Baumarkt eingerichtet werden. In der Unterkunft sollen bereits ab Anfang November bis zu 1.500 Menschen untergebracht werden. Die Belegung der Liegenschaft soll jedoch schrittweise erfolgen. Zudem würde die Einrichtung zunächst für eine Dauer von zwei Jahren eingerichtet.

Zu der Informationsveranstaltung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Wittlich und der Umgebung herzlich eingeladen.

Hintergrund

In Trier besteht seit dem Jahr 1992 eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). Diese war bis zu diesem Sommer die einzige Dienststelle dieser Art im Land Rheinland-Pfalz und für die Unterbringung von 700 Asylbegehrenden ausgelegt. Durch die aktuelle Zuwanderungssituation wurden und werden neue Aufnahmeeinrichtungen geschaffen. Zurzeit stehen folgende Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung: Die AfA Trier mit den Nebenstellen in Euren, Bitburg, Hermeskeil, Kusel, Koblenz, Bad Neuenahr, Bad Kreuznach, Diez und Birkenfeld sowie die AfA Ingelheim mit den Nebenstellen am Flughafen Hahn und Alzey. Weitere Einrichtungen befinden sich im Aufbau, wie die in Wittlich.

Der AfA obliegen folgende Aufgaben:

  • Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylbegehrenden im Sinne des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) und Verteilung an die Kommunen. Der Aufenthalt der Asylbegehrenden in der AfA soll drei Monate nicht übersteigen.
  • Bereitstellung von Unterkunftsplätzen für Kommunen zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbegehrenden in konkreten Notsituationen.
  • Regelung der Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz.
  • Verteilung und datenmäßige Erfassung der jüdischen Emigranten aus den ehemaligen GUS Staaten.

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