Jetzt werden elektronische Fußfessel in Rheinland-Pfalz getestet

Justizminister Jochen Hartloff erklärte jetzt anlässlich der Befassung des Landtags über den Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, dass Rheinland-Pfalz bald mit einem Testbetrieb der elektronischen Aufenthaltsüberwachung beginne. Rheinland-Pfalz habe Anfang September 2011 über das hessische Justizministerium zehn „Fußfesseln“ bestellt. „In den ersten beiden Dezemberwochen 2011 ist ein Testbetrieb der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Rheinland-Pfalz unter Federführung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur geplant. Im Verlauf des Testbetriebs soll neben der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der elektronischen Fußfesseln eine Übungsanlage mit verschiedenen Szenarien erstellt werden, die konkrete Alarmierungswege für die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder enthalten wird“, so Hartloff.

Zur Schulung der mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in der Praxis befassten Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitglieder der Bewährungshilfe seien bislang drei Fortbildungsveranstaltungen durch das Ministerium durchgeführt worden. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsunterbringung wurde die Möglichkeit geschaffen, die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Mittel der Führungsaufsicht anzuordnen. Das Land Hessen ist bereit, eine technische Daten- und Überwachungszentrale für alle Länder zu betreiben. Zu diesem Zweck soll zwischen den beteiligten Ländern eine „Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines Systems der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)“ geschlossen werden, die die Gründung eines Betriebs- und Nutzungsverbundes zum Gegenstand hat.

Die technische Umsetzung soll der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) übertragen werden. Ferner muss ein Staatsvertrag abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage verschiedene Aufgaben der Länder im Zusammenhang mit der Kontrolle der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf eine „Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle (GÜL)“ übertragen werden. Der Beitritt von Rheinland-Pfalz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags Rheinland-Pfalz erklärt wurde, erfolgte ebenso wie die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines Systems der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) mit dem Land Hessen, am 2. September 2011.

Mit dem vorliegenden Landesgesetz zu dem Staatsvertrag erteilt der Landtag in seiner heutigen Sitzung seine zum Wirksamwerden des Beitritts des Landes Rheinland-Pfalz erforderliche Zustimmung.

Information:
Der Bundesgesetzgeber hat durch das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen“ zum 1.Januar 2011 die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Mittel der Führungsaufsicht für bestimmte Tätergruppen eingeführt. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen werden, Verstöße gegen bestimmte Weisungen der Führungsaufsicht (Aufenthaltsge- oder -verbote) besser nachweisen und unmittelbar reagieren zu können. 
 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen