Jetzt geht‘s los…

Region. In den letzten Wochen haben in den Geschäften bunte Ranzen Lust auf die Einschulung gemacht.  Zahlreiche ABC-Schützen haben sich auf das nächste Abenteuer vorbereitet – die Schulzeit. Am 29. August war es für etwas mehr als  33.000 Kinder in Rheinland-Pfalz soweit.

Der Einschulungstermin stellt einen weiteren Lebensabschnitt für die Erstklässlerinnen und Erstklässler dar. Unter anderem beinhaltet die Einschulung auch das zukünftige Zurücklegen des neuen Schulweges. Nach wie vor handelt es sich bei den Kindern um das „schwächste Glied“ in der Kette der Verkehrsteilnehmer. Verkehrsunfälle mit ihnen gehören zum traurigsten Kapitel unseres Verkehrsalltages. Der Apell geht an alle Verkehrsteilnehmer. Bedenken Sie bitte, dass Kinder den Straßenverkehr anders wahrnehmen. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht so einschätzen wie Erwachsene.

Kinder können noch nicht über Autos hinweg schauen und werden von anderen Verkehrsteilnehmern oftmals sehr spät oder gar nicht erkannt. Die Eltern können ihren Schützlingen unter anderem mit nachfolgend aufgeführten Punkten helfen, den Schulweg sicher zu meistern: Legen Sie gemeinsam den Schulweg fest und üben sie richtiges Verhalten an möglichen Gefahrenpunkten.

Neben dem Training mit den Kindern gilt es aber auch bei der Fahrt mit dem Auto zur Schule einiges zu beachten. Ganz wichtig ist die richtige Sicherung im Auto. Kinder bis zum 12. Lebensjahr und 1,50 Meter Körpergröße müssen geeignete Kindersitze haben. Besondere Gefahrensituationen entstehen beim Ein- und Aussteigen. In einem kurzen Zeitraum fahren viele Autos vor, halten, wenden oder fahren wieder an. Dadurch entstehen gefährliche Situationen für die Kinder. Halten Sie nicht direkt am Eingangsbereich der Schule! Suchen Sie sich möglichst etwas abgesetzt von der Schule einen geeigneten Parkplatz und begleiten Sie ihr Kind den Rest des Weges zu Fuß. Lassen Sie ihre Kinder immer zur Gehwegseite aussteigen. Hierbei ist besonders auf Radfahrer zu achten. Immer wieder kommt es durch eine sich plötzlich öffnende Autotür zwischen Fußgängern und radfahrenden Kindern zu folgenschweren Kollisionen. Es bleibt anzumerken, dass Schulanfänger nicht mit dem Rad zur Schule fahren sollten. Ein sechsjähriges Kind ist den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen.

Nicht überholen, wenn der Schulbus hält

Eine große Gefahrenstelle auf dem Schulweg stellen auch die Bushaltestellen dar. Hier gilt, wenn sich ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf dieser nicht überholt werden. Hält der Bus an der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) an diesem vorbei gefahren werden. Diese gesetzliche Regelung des § 20 StVO gilt auch für den Gegenverkehr derselben Fahrbahn. Wenn notwendig, müssen die Fahrzeugführer warten. Sollte kein Warnblinklicht eingeschaltet sein, darf nur vorsichtig an dem Bus vorbei gefahren werden.

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