Internationaler „Tag gegen Lärm“ am 24. April: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist mit dabei!

Koblenz/Trier. Aus Anlass des internationalen „Tag gegen Lärm“ informiert die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord über die Gefahren durch Lärm. Nicht nur an diesem Aktionstag spielen Lärmüberwachung und- beurteilung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeits- und Immissionsschutzbehörde eine große Rolle. „Wir wollen diesen Aktionstag nutzen, um die Menschen für das Thema Lärmschutz zu sensibilisieren“, beschreibt Präsident Dr. Ulrich Kleemann die Intention der SGD Nord. „Jeder Einzelne sollte darüber nachdenken, wie er sich und andere vor Lärm schützen kann – im Berufsleben ebenso wie privat.“

Die SGD Nord setzt sich in den Regionen Mittelrhein und Trier in vielerlei Hinsicht für den Schutz der Gesundheit vor Lärm ein. Betrachtet wird der Arbeitslärm zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, der gewerbliche Lärm von Anlagen und Baustellen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Schutz der Gesundheit von Anwohnern sowie der Maschinen- und Produktlärm im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Maschinen und Produkten nach dem Produktsicherheitsgesetz zum Schutz von Anwendern. Die Überwachung des Gewerbe- und Arbeitslärms beginnt bereits mit der Prüfung von Antragsunterlagen innerhalb der Planungs- und Genehmigungsverfahren von gewerblichen Anlagen.

Zur Überwachung des Immissionsschutzes und des Arbeitsschutzes werden Lärmmessungen und- beurteilungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden zutreffende Schutzmaßnahmen festgelegt. Im Rahmen der Marktüberwachung prüft die SGD Nord die Kennzeichnung, die für laute Geräte und Maschinen vorgeschrieben ist. Bei einer Kooperationsveranstaltung mit dem staatlichen Gewerbearzt beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht werden die Fachleute der SGD Nord die Jugendlichen an der Berufsbildenden Schule Westerburg am Aktionstag am 24. April rund um das Thema Lärm informieren.

Quelle: SGD Nord
 

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