Geplantes Landesmarktrecht: IHKs sehen Gefahr einer Insellösung

Rheinland-Pfalz. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) den derzeitigen Referentenentwurf eines Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte – sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch aus praktischen Erwägungen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig an Feiertagen in Rheinland-Pfalz ausnahmslos keine Messen, Ausstellungen oder Märkte mehr zugelassen werden. Die Kammern befürchten einen erheblichen Wettbewerbs- und Standortnachteil für das Land, da andere Bundesländer solche Veranstaltung auch an Feiertagen erlauben.

Zudem würde sich ein solches Festsetzungsverbot erheblich auf die regionalen Gewerbeausstellungen und die sogenannten Gewerbeschauen auswirken, die aufgrund ihrer Charakteristik meist als Jahrmarkt festgesetzt werden: Der Entwurf verbietet zusätzlich an Sonntagen alle Jahrmärkte oder Spezialmärkte, auf denen neue Waren angeboten werden. „Das könnte das Aus für Gewerbeschauen in Rheinland-Pfalz bedeuten“, sagt Werner Scherf, Gewerberechtsexperte der IHK Trier. Allein in der Region gebe es jedes Jahr rund 30 Gewerbeausstellungen sowie zahlreiche weitere Veranstaltungen und Märkte, bei denen sich die Betriebe präsentieren.

In die Irre führe zudem, dass acht „Marktsonntage“ als Ausnahme zugelassen werden sollen, denn der Referentenentwurf sieht vor, dass an diesen Tagen nur die neu definierten Floh- und Trödelmärkte und die sogenannten privilegierten Spezialmärkte möglich sein sollen. Außerdem soll die Zahl der Marktsonntage durch die ohnehin meist bereits bestehenden verkaufsoffenen Sonntage vermindert werden. Der Gesetzentwurf löst die bisherigen Regelungen über Messen, Ausstellungen und Märkte aus der bundesgesetzlichen Gewerbeordnung heraus und führt diese in ein eigenes Landesgesetz mit zusätzlichen neu definierten Markttypen über.

Dies führt aus Sicht der IHKs dazu, dass eine Insellösung für Rheinland-Pfalz geschaffen wird. Rechtsunsicherheiten vor allem für überregional beziehungsweise bundesweit tätige Aussteller, aber auch bei den Genehmigungsbehörden scheinen programmiert. Die Kammern hätten sich eine einfachere Regelung über das rheinland-pfälzische Sonn- und Feiertagsgesetz gewünscht, wie es sie in anderen Bundesländern gibt. Rechtsunsicherheiten im Gewerberecht, die vor allem überregional tätige Marktbeschicker betreffen, sowie Unsicherheiten bei Verbraucherausstellungen hätten vermieden werden können.

Marktveranstaltungen, Messen und Ausstellungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens. Sie können der Belebung der Innenstädte und des Tourismus dienen. Die Kammern setzen sich daher weiter für eine maßvolle Lösung ein, die den Interessen der Marktveranstalter und des stationären Einzelhandels gerecht werden – und gleichzeitig den Schutz der Sonn- und Feiertragsruhe berücksichtigen.
 

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