EVM unterstützt das Haus der Jugend in Hillesheim mit 1.500 Euro

„Die EVM unterstützt die Umgestaltung des Haus der Jugend in der Verbandsgemeinde Hillesheim mit 1.500 Euro der Aktion Ehrensache.“ Bildquelle: EVM
„Die EVM unterstützt die Umgestaltung des Haus der Jugend in der Verbandsgemeinde Hillesheim mit 1.500 Euro der Aktion Ehrensache.“ Bildquelle: EVM

Hillesheim. In Hillesheim darf sich das Haus der Jugend über eine Spende der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) freuen. Im Rahmen der Aktion „Ehrensache“ übergab letzten Donnerstag (31. Oktober) Berthold Nick, Leiter Kommunale Betreuung bei der EVM, einen Betrag in Höhe von 1.500 Euro an Heike Bohn, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Hillesheim. Sie entschied, das Geld zur Förderung der Jugend einzusetzen. Die Außenanlagen des alten Tennisclubhauses, in dem sich jetzt das Haus der Jugend befindet, sollen umgestaltet werden. Die Umgebung soll attraktiver werden, viel Bewegungsfreiraum bieten und ebenso zum gemütlichen Aufenthalt einladen. Ziel ist es, den Jugendlichen eine Anlaufstelle zu bieten, in der sie sich wohl fühlen und gerne Zeit verbringen. Innerhalb des letzten Jahres wurden bereits einige Baumaßnahmen wie die Dachsanierung, der Hausanstrich und die Umgestaltung des Tennisplatzes in einen Rasen- und Teerplatz umgesetzt. „Wir freuen uns über die Spende der EVM und möchten diese in die Anschaffung neuer Spielgeräte für das Außengelände investieren“, so Heike Bohn. Im Haus der Jugend werden Kinder und Jugendliche aus der gesamten Verbandsgemeinde Hillesheim und auch dem angrenzenden Umland betreut.

Sie können dort eine Hausaufgabenbetreuung in Anspruch nehmen, gemeinsam kochen oder backen und Spiele spielen. Zudem werden öfter Aktionen wie Bowlen oder Kochen in einer Großküche mit einem Sternekoch organisiert. Als kommunales Unternehmen ist die EVM eng mit der Region verbunden und fördert die Lebensqualität. Aus diesem Grund spendet sie durch die Aktion „Ehrensache“ 52.500 Euro jährlich für sportliche, soziale und kulturelle Projekte der einzelnen Verbandsgemeinden und kreisfreien Städte in ihrem Versorgungsgebiet. Die jeweiligen Bürgermeister dürfen selbst entscheiden, welchem Verein oder welcher Institution die 1.500 Euro zugutekommen, die sie erhalten.

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