25 Jahre Ehrenamt – Alois Kotz ausgezeichnet

Fleringen. Für sein langjähriges ehrenamtliches Wirken erhielt Alois Kotz aus Bitburg die Dankurkunde der Elektroinnung Westeifel. Bereits 2006 war Kotz mit der Silbernen Ehrennadel der Kreishandwerkerschaft MEHR ausgezeichnet worden. Kotz ist seit 25 Jahren in verschiedenen Ämtern aktiv, unter anderem seit 1990 im Vorstand und fast ebenso lange vertritt er die Adressen der Innung beim Landesverband und ist engagiert in der Fachgruppe Elektromaschinenbau. Im Rahmen der sehr gut besuchten Jahreshauptversammlung würdigte Obermeister Bernd Elsen das Engagement und bedankte sich bei Alois Kotz für seine Arbeit.

Obermeister Bernd Elsen überreicht im Rahmen der Jahreshauptversammlung an Alois Kotz Dankurkunde und Weinpräsent und würdigte sein ehrenamtliches Wirken. Foto: Kreishandwerkerschaft MEHR
Obermeister Bernd Elsen überreicht im Rahmen der Jahreshauptversammlung an Alois Kotz Dankurkunde und Weinpräsent und würdigte sein ehrenamtliches Wirken.
Foto: Kreishandwerkerschaft MEHR

Ein weiteres Thema war im Unternehmerkreis die Qualitätsverbesserung der Ausbildung, besonders auch in den theoretischen Lernfeldern seien sehr oft Defizite zu erkennen. “Wir bieten ab Herbst erneut Prüfungsvorbereitungskurse in Zusammenarbeit mit der Berufsbildenden Schule Gerolstein an”, sagt Elsen und erklärte, dass eine optimale Vorbereitung auf die Gesellenprüfung wesentlich zum Erfolg beitrage. Derzeit seien 118 Auszubildende im Bereich Westeifel in Ausbildung, damit liege man prozentual im allgemeinen Abwärtstrend bei den Ausbildungszahlen. Die Elektroinnung Westeifel hat mit neuen Nachwuchsflyern einmal mehr die Innungsbetriebe in den Fokus der Schulabgänger zu rücken.

Die Finanz- und Haushaltslage der Innung erläuterte Geschäftsführer Dirk Kleis. Er informierte zudem, dass in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum für Elektro- und Informationstechnik in Lauterbach (BZL) auch für 2015 neue Weiterbildungen geplant seien. Der genaue Zeitplan werde derzeit ausgearbeitet. Kleis wies die Unternehmer auf eine weitere Hürde beim Mindestlohngesetz hin, wonach Betriebe bei Auftragsvergabe an Subunternehmer in der Pflicht seien, darauf zu achten, dass dieser den Mindestlohn zahlten.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen