Nach Fluchtversuch eines Häftlings – Justiz prüft Konsequenzen

Nach dem Fluchtversuch eines Häftlings aus dem Gefängnis Gräfentonna (Landkreis Gotha) prüft das Justizministerium mögliche Konsequenzen. «Es wird jetzt erstmal aufgearbeitet, wie es dazu kommen konnte», sagte der Sprecher des Justizministeriums, Oliver Will, am Donnerstagmorgen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es liefen Ermittlungen gegen den Häftling, jedoch sei eine Flucht selbst nicht strafbar. Außerdem werde geprüft, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Vorgehensweisen innerhalb der Justizvollzugsanstalt geändert werden müssten.

Der 31 Jahre alte Häftling war am Mittwoch trotz Begleitung und Fesselung während eines Arztbesuchs geflohen. Gegen Mitternacht wurde er in Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis) nach stundenlanger Suche in Gewahrsam genommen. Der Strafgefangene sitze wegen räuberischer Erpressung ein.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen