Von Tauschbörsen und Downloads im Internet – Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?

Cochem. Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwälten im Namen der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie erhalten?

Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem Sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des/der Rechteinhaber/s, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen (Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben? Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Rechteinhaber dieser Werke, meistens große Unternehmen gehen strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter Fristsetzung abzumahnen. Oftmals fordern die Anwälte Schadensersatz und Anwaltskosten, die in der Regel zunächst als ein Vergleichsbetrag in einer Summe geltend gemacht werden.

Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden.

Was Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten, erläutert ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. am Montag, den 25.07.2011, um 10.00 Uhr im Rahmen einer Gruppenberatung im Beratungsstützpunkt der Verbraucherzentrale in Cochem, Brückenstr. 2, 3. OG., Raum 3.9.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist eine Anmeldung über unser Servicetelefon 0651 / 48802 (Mo bis Do von 9 bis 17 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an vb-tr@vz-rlp.de erforderlich.

Termine zur Einzelberatung am Montag 25.07.2011 können ebenfalls über unser Servicetelefon 0651 / 48802 (Mo bis Do von 9 bis 17 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an vb-tr@vz-rlp.de vereinbart werden.

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