Polizei sucht nach Besuchern des getöteten Rentners aus Bullay

Bullay. Die Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt in Bullay laufen auf Hochtouren. Nach den bisherigen Ermittlungen hat es sich bei dem 81-jährigen Opfer um einen sehr hilfsbereiten Mann gehandelt. Immer wieder klingelten fremde Menschen an seiner Tür und erbaten – meist finanzielle – Hilfe oder boten Haustürgeschäfte an. Besonders Menschen, die sich in Not befanden oder auch Notsituationen vorgaben, haben den Rentner häufig besucht und wurden von ihm unterstützt. Darunter befand sich auch eine Frau, die den 81-Jährigen offenbar schon seit Ende des letzten Jahres mehrmals in seinem Haus besuchte. Die Frau gab an, sich in einer finanziellen Notlage zu befinden und Mietprobleme zu haben. Sie erhielt von dem Rentner mehrmals dreistellige Eurobeträge. Diese Frau kann eine wichtige Zeugin für die weiteren Ermittlungen sein.
Das Gleiche gilt für ein Paar, das am Montagabend, 3. Juni, am Anwesen des Getöteten in der Bergstraße vorbeiging. Zeugen hatten gegen 23.00 Uhr einen Mann und eine Frau gesehen, die etwa 30 – 35 Jahre alt waren. Der Mann trug einen sackähnlichen Gegenstand auf dem Rücken.
Die Kripo bittet diese Personen, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Die Ermittler fragen: Wer kann Angaben zu diesen Personen machen oder weiß, wo sie sich derzeit aufhalten?
Hinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefon 0651/9779-2480. Für Menschen, die sich vertraulich an die Ermittler wenden wollen, ist ein so genanntes Vertrauenstelefon eingerichtet worden. Unter der Telefonnummer 0152/28854968 werden Hinweise rund um die Uhr vertraulich entgegengenommen.

Mittlerweile sind 15.000 Euro Belohnung zur Aufklärung des Verbrechens ausgesetzt. 10.000 Euro davon sind von dritter Seite ausgesetzt worden und sind befristet bis zum 12. Juni 2015. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.

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