Pflegestützpunkte sind verlässliche Begleiter

Zell.  „Wir informieren gerne, damit sie möglichst gesund alt werden“. Unter diesem Leitspruch konnte man die Info-Veranstaltung im Zeller Pfarrsaal von Kolping Zell stellen. Bedienstete des Zeller Pflegestützpunktes gaben Auskunft „ Rund um die Pflege“.  Christiane Görlitz, Diplom Sozialarbeiterin aus Cochem und Adelheid Binz, Pflegeberaterin aus Blankenrath  informierten über Beratungsmöglichkeiten, Ansprechpartner oder Vermittlungstätigkeiten der einzelnen Stützpunkte.

Dass Info-Bedarf in Sachen Pflege bei der Bevölkerung besteht, hat die Veranstaltung in Zell gezeigt. Die fachkundige Beratung begann mit Erläuterungen über die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Stützpunkte. So ist der Pflegestützpunkt Zell, der sein Büro in der Barlstraße 7 (Krankenhaus) hat, für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Zell und außerdem den Gemeinden Bremm und Ediger-Eller zuständig. Der in Treis-Karden für die Verbandsgemeinden Treis-Karden und Cochem, ohne Ediger-Eller und Bremm und für die übrigen Ortsgemeinden im Landkreis der Stützpunkt Gillenbeuren. Nicht nur an den betreffenden Standorten werden Beratungen angeboten:  Die Fachkräfte beraten auch direkt bei den Hilfesuchenden zu Hause.

Hauptaufgabe ist die Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Auch sonstige Hilfsangebote gehören dazu. „Viele Menschen brauchen Hilfe, aber keine Pflege“ betonen die Referentinnen. Sie kamen sodann auf die Pflegeleistungen zu sprechen. Bekannt sei ja wohl, dass die Geldleistungen sich nach  gesetzlichen Pflegestufen richten: Zu der sogenannten Pflegestufe I zählen die erheblich Pflegebedürftigen. Zur Stufe II die schwer pflegbedürftig sind und die schwerst Pflegebedürftigen zählen zur Stufe III.

Wichtig sei auch für die Leistung die Unterscheidung in die Art der Pflege. Die wenigsten Leistungen erhielten die, bei denen eine häusliche Pflege ohne eine Fachkraft erfolge, also eine  Laienpflege beispielsweise durch Familienmitglieder. Dann folge die häusliche Pflege mit  einer Fachkraft durch einen ambulanten Dienst gefolgt durch eine teilstationäre Pflege. Die meisten Gelder würden naturgemäß bei einer vollstationären Pflege gezahlt. Das Pflegegeld, was eine einkommensunabhängige Leistung ist, richtet sich also nach dem erforderlichen Pflegeaufwand. Beispielsweise würde das Pflegegeld in Rheinland-Pfalz für die private Pflege zu Hause 225, 430 oder für die 3. Pflegestufe 685 Euro betragen.

Nicht zuletzt wegen der mannigfaltigen und komplizierten Bestimmungen raten die Pflegefachberaterinnen dringend einen Kontakt mit den Pflegestützpunkten aufzunehmen. Die gibt es in  Rheinland-Pfalz in 135 Orten.  Nicht zuletzt auch wegen eventuellen zusätzlichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, auch im Hinblick auf eine Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegekurse.  „Wir sind praktisch nur eine Leitstelle“ bestätigt Christiane Görlitz und verweist auf die Träger der Stützpunkte: Dies seien neben dem Land, die Landkreise  und die Kranken- und Pflegekassen und  beispielsweise der Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück.                                           

Kostenlose Beratung  durch den Pflegestützpunkt Zell, Tel. 06542 / 961539, Fax. 961526 oder E-Mail zell@psp-cochem-zell.de (hpa)

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