20 Jahre mit RWE

Ulmen. Stadt- und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ulmen haben mit RWE Deutschland einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Die Kommunen räumen dem Energieversorgungsunternehmen damit weiterhin das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen ein, die der unmittelbaren Stromversorgung der Bürger im Gemeindegebiet dienen.

Für die Übertragung dieser Wegerechte erhalten Stadt und Ortsgemeinden eine Konzessionsabgabe.

15 Ortsgemeinden und die Stadt Ulmen – das ist die Verbandsgemeinde Ulmen. Schon seit vielen Jahren vertraut man hier bei der Stromversorgung auf RWE. Zu den Gründen äußert sich Verbandsbürgermeister Alfred Steimers: „Wir arbeiten vielfältig zusammen. Was wir selbst nicht machen können, geben wir gerne in die Hände von kompetenten zuverlässigen Partnern. RWE hat sich im täglichen Erleben als ein verlässlicher Partner mit Ansprechpartnern vor Ort bewährt.“

Erfreut über das Votum der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ulmen zeigte sich Dr. Lothar Oelert, Leiter der Hauptregion Rheinland-Pfalz der RWE Deutschland. Er war gemeinsam mit dem Leiter der Region Rauschermühle, Michael Dötsch, zur Vertragsunterzeichnung nach Ulmen gekommen. „Es ist für uns ein Meilenstein, dass die Kommunen uns ihr Vertrauen für weitere 20 Jahre aussprechen. Der Abschluss der Konzessionsverträge ist uns für zugleich ein Ansporn für die Zukunft“, sagte Oelert und kündigte an, dass RWE Deutschland die Region in ihrem Bemühen um die Nutzung von regenerativen Energien durch zukunftsorientierten Netzausbau intensiv unterstützen wird.

Bei der Vergabe des Konzessionsvertrages durch die Kommune geht es lediglich um die Nutzung des Wegerechtes, nicht aber um die Lieferung von elektrischer Energie. Das war nicht immer so: Vor der Liberalisierung des Energiemarktes vergaben die Gemeinden mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages nicht nur das Wegerecht, sie entschieden damit auch, welches Energieversorgungsunternehmen (EVU) die allgemeine Versorgung von „Letztverbrauchern“ im Gemeindegebiet durchführten. Der Kunde selbst hatte kein Mitspracherecht, von welchem EVU er seinen Strom geliefert bekam.

Es gab eine vollständig integrierte Wertschöpfungskette, in der Erzeugung, Beschaffung, Übertragung und Verteilung sowie die Belieferung des Endkunden in einer Hand lag. Diese Wertschöpfungskette gehört der Vergangenheit an. Alle Aktivitäten der vor- und nachgelagerten Stufen „Erzeugung“ und „Vertrieb“ sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers heute vollkommen unabhängig vom Netzeigentum. Auch die Stromlieferung und Einspeisung erneuerbarer Energien wird durch den Konzessionsvertrag in keiner Weise eingeengt. Heute haben die Verbraucher wegen dieser Trennung von Erzeugung, Netz und Vertrieb die freie Wahl des Lieferanten.

Der Netzbetreiber muss seine Netze jedem Lieferanten und Stromerzeuger diskrimminierungsfrei zur Verfügung stellen.

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