Brachflächen dürfen genutzt werden

Landwirtschaftsminister Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die anhaltende Trockenheit im Frühjahr.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 1. Juli in Rheinland-Pfalz brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) und Feldränder im Sinne des Artikels 45 Absatz 4 Buchstabe e der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 (Nutzcode 058) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Grund ist die anhaltende Trockenheit in den letzten Monaten, die zu extremer Futterknappheit in den Betrieben geführt hat.

Ein Großteil der rund 13.000 ha umfassenden Ackerbrachen sind aktiv begrünt und bieten somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen. Das Land hat sich auch an die Landwirtschaftliche Rentenbank gewandt und diese gebeten, die  Zugangsvoraussetzungen für das Rentenbank-Programm zur Liquiditätssicherung entsprechend zu ergänzen. Damit könnten Betriebe, die aufgrund der Trockenheit starke Umsatzeinbußen oder zusätzliche Kosten für Futter zu verkraften haben, das zinsgünstige Darlehensangebot der Rentenbank nutzen. Im Programm zur Liquiditätssicherung werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren angeboten.

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